Bundesfreiwilligendienst
Allgemeine Informationen
Der Bundesfreiwilligendienst wird als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet, insbesondere in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und Jugendarbeit, in Einrichtungen der Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, der Behindertenhilfe, der Kultur- und Denkmalpflege, des Sports, der Integration, des Zivil- und Katastrophenschutzes und in Einrichtungen, die im Bereich des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Bildung zu Nachhaltigkeit tätig sind.
Im Bundesfreiwilligendienst wird Taschengeld gezahlt, es steht Erholungsurlaub zu und es wird eine pädagogische Begleitung (Qualifizierung) ermöglicht.
Taschengeld-, Urlaubs- und Qualifizierungsanspruch
Der Landkreis Oberhavel zahlt im Bundesfreiwilligendienst bei einer Vollbeschäftigung (39 Wochenstunden) ein Taschengeld in Höhe von 250 Euro bei unter 25-Jährigen und 350 Euro bei über 25-Jährigen. Hinzu kommt ein Verpflegungskostenzuschuss über 150 Euro. Da ältere Freiwillige auch in Teilzeit arbeiten dürfen, werden bei einer Teilzeitbeschäftigung das Taschengeld sowie der Verpflegungskostenzuschuss anteilig berechnet. Der Bundesfreiwilligendienst stellt ein sozialversicherungspflichtiges Freiwilligenverhältnis dar. Die gesamten Sozialversicherungsbeiträge, also für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber, werden von der Einsatzstelle gezahlt.
Die pädagogische Begleitung umfasst u. a. die fachliche Anleitung und die Seminararbeit. Die pädagogische Begleitung hat vor allem das Ziel, die Freiwilligen auf ihren Einsatz vorzubereiten und ihnen zu helfen, Eindrücke auszutauschen sowie Erfahrungen aufzuarbeiten. Darüber hinaus sollen durch die pädagogische Begleitung soziale und interkulturelle Kompetenzen vermittelt und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl beziehungsweise für einen nachhaltigen Umgang mit Natur und Umwelt gestärkt werden.
Im Bundesfreiwilligendienst liegt die Verantwortung für die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Seminare zunächst beim Bund als Vertragspartner der Freiwilligen. Darüber hinaus besteht aber auch die Möglichkeit eine individuelle, den Vorstellungen des Freiwilligen angepasste Qualifizierung, vorzunehmen.
Aufgaben im Bundesfreiwilligendienst
- Unterstützung der Lehrer bei Gruppenarbeiten im sportlichen und kulturellen Bereich sowie bei Wandertagen, Exkursionen und Projekten
- Hilfestellung für die Schüler bei der Erledigung von Hausaufgaben
In der Jugend- und Kulturarbeit:
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von umweltpädagogischen Aktivitäten mit Schulklassen, bei der Erstellung von Lehr- und Lernmaterialien
- Sammeln und Vorbereiten von Naturmaterialien für Bastelaktionen
- pflegerische Arbeiten im Wald/Biotoppflege, Pflege und Reparatur von Lehrpunkten im Wald
- Mithilfe bei der Gestaltung und Erhaltung eines Naturlehrpfades, Verschönerungsarbeiten
Aktuelle Ausschreibung
Ihr künftiger Arbeitsort könnte in einer der Förderschulen oder in anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Landkreises Oberhavel sein:
- Regine-Hildebrandt-Gesamtschule, Birkenwerder
- Regenbogenschule - Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“, Hennigsdorf
- "Margeriten-Schule" - Schule mit dem sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“, Hohen Neuendorf (Ortsteil Borgsdorf)
- Käthe-Kollwitz-Gesamtschule, Mühlenbecker Land
- Exin-Förderschule - Schule mit dem sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“, Zehdenick
- Linden-Schule mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Lernen", Oranienburg