Fahrerlaubnisbehörde
Was zu tun ist, wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben, wenn Sie ihn um eine Fahrzeugklasse erweitern möchten oder sich Ihr Name geändert hat. Wir sagen Ihnen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um gewerblich Personen zu befördern, wofür Sie eine Werkstattkarte benötigen und vieles mehr. Darüber hinaus stehen Ihnen auf den einzelnen Webseiten weiterführende Links und die Antragsformulare zur Verfügung.
Auf den folgenden Seiten finden Sie alle relevanten Informationen zum Thema Führerschein:
- Ersterteilung und Erweiterung
- Begleitetes Fahren ab 17
- EU-Kartenführerschein
- Internationaler Führerschein
- Verlust des Führerscheins
- Namensänderung
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis
- Dienstfahrerlaubnis
- Fahrgastbeförderung
- Fahrer-, Unternehmens-, Werkstattkarte
Termine
Bitte beachten: Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich.
Die Fahrerlaubnisbehörde der Kreisverwaltung Oberhavel ist am Freitag, 15.11.2024, aus betrieblichen Gründen geschlossen und daher auch telefonisch nicht erreichbar. Die Mitarbeitenden der Fahrerlaubnisbehörde stehen Bürgerinnen und Bürgern ab dem 18.11.2024 zu den gewohnten Sprechzeiten wieder zur Verfügung.
Für den Bereich KFZ-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde sind die Termine über die folgenden Internetseiten buchbar. Die Termine gelten jeweils nur für den jeweils gebuchten Bereich (entweder KFZ-Zulassung oder Fahrerlaubnisbehörde).
Sie möchten Ihr Fahrzeug im Landkreis Oberhavel zulassen, umschreiben oder außer Betrieb setzen lassen? |
Sie möchten Ihre Fahrerlaubnis beantragen, verlängern oder eine Namensänderung vornehmen? |
Aufgrund der derzeitig eingeschränkten Bearbeitung, welche ausschließlich über die Terminvergabe abgewickelt wird, weisen wir darauf hin, dass die Termine den Einwohnerinnen und Einwohnern des Landkreises Oberhavel vorbehalten sind!
Ab sofort erfolgt nur noch die bargeldlose Bezahlung direkt bei bei der Sachbearbeitung per Giro- oder Kreditkarte (Girocard, Master/Maestrocard, Visacard und V-Pay-Card).
Hinweis
Leider ist es nicht immer möglich, jeden Anruf entgegen zu nehmen. Alternativ können Sie Ihr Anliegen auch per E-Mail vortragen (vorzugsweise mit Rückrufnummer). Wir werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
Pflichtumtausch der Fahrerlaubnisse
Pflichtumtausch der Fahrerlaubnisse
Mit der 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde der Pflichtumtausch der Führerscheine bekanntgegeben. Alle derzeit noch unbefristeten Führerscheine bleiben längstens bis zum 19.01.2033 gültig. Wir bitten vorzugsweise alle Fahrerlaubnisinhaber/innen zum Umtausch, die in der Zeit vom 01.01.1953 bis zum 31.12.1958 geboren sind. In unserem Merkblatt finden Sie weitere Informationen zum Pflichtumtausch.