Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
Es besteht für 17-jährige Jugendliche die Möglichkeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gemeinsam mit einer Begleitperson ein Fahrzeug der Klasse B oder BE (PKW oder PKW mit Anhänger) zu führen, sofern die Fahrprüfung erfolgreich bestanden wurde.
Sie können einen Antrag auf Teilnahme zum "Begleiteten Fahren ab 17" bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt oder bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberhavel stellen.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie keinen Führerschein, Ihnen wird stattdessen eine Prüfungsbescheinigung ausgehändigt. In dieser sind die Begleitpersonen eingetragen. Solange Sie noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen Sie nur in Begleitung der eingetragenen Personen ein Fahrzeug der Klasse B oder BE in ganz Deutschland (jedoch nicht im Ausland) führen. Beim Fahren ist grundsätzlich der Personalausweis oder Reisepass mitzuführen. Die Prüfungsbescheinigung verliert spätestens 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihre Gültigkeit. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird dann ein regulärer Führerschein ausgestellt und die Prüfbescheinigung wird eingezogen.
Nähere Informationen zum begleiteten Fahren ab 17 Jahre erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Welche Voraussetzungen muss die Begleitperson erfüllen?
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Mindestalter 30 Jahre
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Seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnisklasse B
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Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister (Auskunft wird durch Fahrerlaubnisbehörde eingeholt)
Wo und wie stelle ich den Antrag?
Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Ihrer Meldebehörde vor:
- Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis sowie die hierfür erforderlichen Unterlagen
Weitere Informationen erhalten Sie hier. - Antrag auf "Begleitetes Fahren ab 17" mit Unterschrift der gesetzlichen Vertreter
- Einverständniserklärung der Begleitperson (siehe Anlage zum Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17)
Welche Gebühren fallen an?
Erteilung einer Fahrerlaubnis: 43,90 Euro bis 44,70 Euro
Eintrag der Begleitperson (pro Person): 9,00 Euro