Umtausch in EU-Kartenführerschein
Der EU-Kartenführerschein ist in allen Ländern der EU anerkannt und ermöglicht Ihnen eine reibungslose Reise. Weiterhin ist der EU-Kartenführerschein Voraussetzung für die Aushändigung einer Fahrerkarte oder eines Internationalen Führerscheins, die für die Länder außerhalb der EU benötigt werden.
Der EU-Kartenführerschein ist seit dem 19.01.2013 auf 15 Jahre befristet.
Bitte beachten Sie:
Alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind bis zum 19.01.2033 in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen.
Wie und wo kann ich einen Umtausch beantragen?
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Bisher gültiger Führerschein und sofern vorhanden Ihre VK 30 (Nachweis für Fahrerlaubnisinhaber in der DDR von 1957 bis 1982)
- Aktuelles Passfoto (biometrisches Lichtbild der Größe 45 x 35 Millimeter, Hochformat, ohne Rand, Frontalaufnahme, ohne Bedeckung von Kopf und Augen)
Die Bearbeitungszeit liegt derzeitig bei etwa 3-4 Wochen.
Der neue Führerschein kann auch an bevollmächtigte Dritte ausgehändigt werden, wenn eine Vollmacht und der alte Führerschein vorgelegt werden.
Bei Papierführerscheinen ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde erforderlich. Sie kann für vom Landkreis Oberhavel ausgestellte Führerscheine bei der Fahrerlaubnisbehörde per E-Mail oder per Brief an den Landkreis Oberhavel, Fachdienst Verkehr/Fahrerlaubnisbehörde, Adolf-Dechert-Str. 1, 16515 Oranienburg beantragt werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist ein Antrag per Telefon nicht möglich.