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Fahrer-, Unternehmens- und Werkstattkarte

Seit dem 01.05.2006 müssen Neufahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen sowie Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein.
Um das digitale Kontrollgerät für die Europäische Gemeinschaft (EG) in Betrieb zu nehmen und zu bedienen, benötigen Sie eine Fahrer-, eine Unternehmens- und eine Werkstattkarte. Diese speichern unter anderem Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer und dienen zur Prüfung sowie zur Einstellung des Kontrollgerätes.

Fahrerkarte

Wenn Sie ein Fahrzeug mit einem digitalen Kontrollgerät führen möchten, benötigen Sie hierzu die Fahrerkarte. Die Fahrerkarte speichert Ihre Lenk- und Ruhezeiten als Fahrer sowie Ihre Identitätsdaten.

Sie können die Karte bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberhavel beantragen, sofern Sie Ihren Wohnsitz im Landkreis Oberhavel haben. Bitte legen Sie dazu folgende Unterlagen vor:
  • Antragsformular (Passfoto und Unterschrift werden bei der Fahrerlaubnisbehörde aufgebracht)
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) oder ausländischer Führerschein eines Staates der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
  • Aktuelles Passfoto (biometrisches Lichtbild der Größe 45 x 35 Millimeter, Hochformat, ohne Rand, Frontalaufnahme, ohne Bedeckung von Kopf und Augen)
  • Bei Erneuerung oder Ersatz wegen Beschädigung: alte Fahrerkarte
  • Bei Diebstahl: polizeiliche Diebstahlsanzeige
  • Bei Verlust: Der Verlust des Führerscheins ist bei der Fahrerlaubnisbehörde an Eides statt zu versichern.
Bitte beachten Sie:
Die Fahrerkarte kann unmittelbar durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) an die Wohnanschrift übersandt werden (Dauer zirka 3-5 Tage). Eine weitere Vorsprache zum Abholen der Fahrerkarte ist nicht erforderlich.

Unternehmenskarte

Unternehmenskarten können von Unternehmen beantragt werden, deren Fahrpersonal
  • Beförderungen durchführt, die unter die Verordnung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) Nr. 3820/85 fallen oder
  • das die Lenk- und Ruhezeiten nach § 1 der Fahrpersonalverordnung einzuhalten hat.
Die Unternehmenskarte speichert unternehmensrelevante Daten wie die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer des Unternehmens.

Sie können die Karte bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberhavel beantragen, sofern Sie Ihren Wohn- beziehungsweise Betriebssitz im Landkreis Oberhavel haben. Bitte legen Sie dazu folgende Unterlagen vor:
  • Antragsformular
  • Gewerbeanmeldung
  • Gegebenenfalls Vollmacht des Inhabers beziehungsweise Geschäftsführers
  • Bei Erneuerung oder Ersatz wegen Beschädigung: alte Unternehmenskarte
  • Bei Diebstahl: polizeiliche Diebstahlsanzeige
  • Bei Verlust: Der Verlust des Führerscheins ist bei der Fahrerlaubnisbehörde an Eides statt zu versichern.

Werkstattkarte

Die Werkstattkarte können Unternehmen beantragen, die nach § 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) anerkannte oder beauftragte Werkstätten, Hersteller von Kontrollgeräten oder Fahrzeughersteller sind. Werkstattkarten werden nur an qualifiziertes Werkstattpersonal (Techniker) ausgegeben. Die Werkstattkarte dient zur Prüfung, Reparatur und Kalibrierung des digitalen Kontrollgerätes.

Sie können die Karte bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberhavel beantragen, sofern Sie Ihren Wohn- beziehungsweise Betriebssitz im Landkreis Oberhavel haben. Bitte legen Sie dazu folgende Unterlagen vor:
  • Antragsformular
  • Gewerbeanmeldung
  • Gegebenenfalls Vollmacht des Inhabers beziehungsweise Geschäftsführers 
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die Werkstatt (erhältlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes)
  • Führungszeugnis des Inhabers beziehungsweise Geschäftsführers der Werkstatt zur Vorlage bei einer Behörde (erhältlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes)
  • Aktuelle Anerkennung der Werkstatt nach § 57b StVZO (nicht älter als 5 Jahre)
  • Personalausweis des Technikers, für den die Werkstattkarte beantragt wird
  • Arbeitsvertrag oder schriftliche Bestätigung des Arbeitsgebers zum Arbeitsverhältniss des Technikers
  • Schulungsnachweis des Technikers nach § 57b Abs. 3 StVZO
  • Führungszeugnis des Technikers zur Vorlage bei einer Behörde (erhältlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes)
  • Bei Erneuerung oder Ersatz wegen Beschädigung: alte Werkstattkarte
  • Bei Diebstahl: polizeiliche Diebstahlsanzeige
  • Bei Verlust: Der Verlust des Führerscheins ist bei der Fahrerlaubnisbehörde an Eides statt zu versichern.

Welche Gebühren fallen an?

Folgende Gebühren fallen bei der Beantragung einer Fahrer-, Unternehmens- und Werkstattkarte an: 
  • Fahrerkarte: 50 Euro
  • Unternehmenskarte: 50 Euro
  • Werkstattkarte: 50 Euro
  • Eidessattliche Versicherung: 30,70 Euro