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Verlängerung einer Fahrerlaubnis

Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse C, C1, CE, C1E (LKW) oder D, D1, DE, D1E (Bus), die Sie nach dem 01.01.1999 erworben haben und deren Gültigkeit abläuft? Dann müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einen Antrag auf Verlängerung bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberhavel stellen. Nach Ablauf der Gültigkeit dürfen Sie keine Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen dieser Fahrerlaubnisklassen mehr führen.

Bitte beachten Sie:
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der früheren Klasse 2 (heute C, CE) besitzen und diese vor dem 01.01.1999 erworben haben, ist die Fahrerlaubnis nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig. Rechtzeitig vor Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie einen Antrag auf Verlängerung stellen.

Wo und wie stelle ich den Antrag?

Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Landkreis Oberhavel haben, stellen Sie den Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis bei der hiesigen Fahrerlaubnisbehörde. Bitte legen Sie dazu folgende Unterlagen vor:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Bisher gültiger Führerschein
  • Aktuelles Passfoto (biometrisches Lichtbild der Größe 45 x 35 Millimeter, Hochformat, ohne Rand, Frontalaufnahme, ohne Bedeckung von Kopf und Augen)
  • Bescheinigung oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (in einer Augenarztpraxis durchzuführen, ist 2 Jahre gültig)
  • Bescheinigung eines Allgemeinmediziners über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als 1 Jahr)
Für die Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E (Bus) müssen Sie zusätzlich folgende Unterlagen vorlegen:
  • Aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (bei der zuständigen Meldebehörde beantragen)
  • Ab Vollendung des 50. Lebensjahres: Bescheinigung über die Untersuchung der Leistungs- und Reaktionsfähigkeit nach Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als 1 Jahr, erhältlich beim Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder Gutachter einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, zum Beispiel DEKRA, TÜV)

Welche Gebühren fallen an?

Verlängerung der Fahrerlaubnis: 43,90 Euro