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Bewohnerparkausweis


Wenn Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet haben und nicht über einen privaten Stellplatz verfügen, können Sie für Ihr Auto einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Bewohnerparkgebiete sind ausgewiesene Parkplätze. Um auf einen für Bewohner ausgewiesenen Parkplatz rechtmäßig parken zu können, benötigen Sie einen grünen Bewohnerparkausweis. Dieser ist sichtbar im Bereich der Frontscheibe Ihres Fahrzeuges auszulegen.

Berechtigte erhalten mit ihrem Bewohnerausweis keinen bestimmten Parkplatz, sondern lediglich eine Zone zugewiesen.



Wer hat Anspruch?

Einen Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis hat, wer in einem Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt. Je nach den örtlichen Verhältnissen kann die angemeldete Nebenwohnung ausreichen.

Wo und wie beantrage ich einen Bewohnerparkausweis?

Den Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises können Sie im jeweiligen Bürgerbüro der Städte Oranienburg, Hennigsdorf, Fürstenberg/Havel sowie des Amtes Gransee und Gemeinden unter Vorlage folgender Unterlagen stellen:
  • Personalausweis
  • Fahrzeugschein
  • Meldebescheinigung einer Nebenwohnung
  • Wenn Sie nicht Halter des Fahrzeuges sind: eine Bescheinigung des Fahrzeughalters, wonach Sie befugt sind, das Fahrzeug dauernd zu nutzen.

Bitte beachten Sie:
Der Bewohnerparkausweis gilt für 1 Jahr. Kurz vor Fristablauf müssen Sie einen neuen Antrag stellen.

Wo erhalte ich den Bewohnerparkausweis?

Die zuständigen Bürgerzentren leiten Ihren Antrag an die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel weiter. Dort wird Ihnen ein grüner Bewohnerparkausweis ausgestellt und per Post inklusive eines Gebührenbescheides zugesandt.

Sie erhalten nur einen Parkausweis für das auf Sie als Halter zugelassene oder nachweislich von Ihnen dauerhaft genutzte Fahrzeug.

Kann ich einen Parkausweis für das Auto einer Car-Sharing-Organisation beantragen?

Sind Sie Mitglied einer Car-Sharing-Organisation, wird Ihr Name im Kennzeichenfeld des Parkausweises eingetragen.
Das Bewohnerparkvorrecht gilt dann nur für das Parken eines von außen deutlich erkennbaren Fahrzeuges dieser Organisation (Aufschrift, Aufkleber am Fahrzeug).

Welche Gebühren fallen an?


Erteilung eines Bewohnerparkausweises: 20,45 Euro
Änderung des Kraftfahrzeug-Kennzeichens: 10,20 Euro

Die Bezahlung erfolgt per Überweisungsträger oder Online-Banking.