Bauvorhaben
Bauplanungsrecht
Genehmigungsfreie Vorhaben
Bauanzeige
Baugenehmigung
Sind die Voraussetzungen zur Nutzung eines Anzeigeverfahrens nicht in sämtlichen Punkten erfüllt, so ist für Ihr Vorhaben ein Baugenehmigungsverfahren nach § 63 oder § 64 BbgBO erforderlich.
Sie müssen daher einen Antrag auf Baugenehmigung stellen.
Dieser Antrag ist frühzeitig vor dem geplanten Baubeginn unter Beilegung aller erforderlichen Bauvorlagen beim Fachbereich Bauordnung und Kataster des Landkreises Oberhavel einzureichen.
Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen
Soll die genehmigte Nutzung einer baulichen Anlage verändert oder ergänzt werden und werden dadurch andere oder weitergehendere Anforderungen seitens des öffentlichen Baurechts gestellt, bedarf die Nutzungsänderung einer Baugenehmigung.