Gutachterausschuss für Grundstückswerte
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist eine Einrichtung des Landes Brandenburg. Die Geschäftsstelle ist bei der Katasterbehörde im Landkreis Oberhavel eingerichtet.
Der Gutachterausschuss ist ein selbstständiges und unabhängiges Kollegialgremium. Der Vorsitzende und die Gutachter werden durch das Innenministerium nach Anhörung des Landkreises bestellt. Sie verfügen aufgrund ihrer Tätigkeit über besondere Sachkunde und Erfahrung auf dem Gebiet der Grundstückswertermittlung.
Zum 01.01.2024 werden die Gutachterausschüsse neu bestellt. Interessierte Personen können sich gern bewerben. Näheres finden Sie in der Pressemitteilung vom 27.04.2023 des Ministeriums des Innern und für Kommunales: Neubestellung der Gutachterausschüsse
Der Gutachterausschuss Oberhavel hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 ermittelt.
Die Veröffentlichung der beschlossenen Bodenrichtwerte gemäß § 12 Absatz 2 der Gutachterausschussverordnung des Landes Brandenburg (BbgGAV) erfolgt im Internet über das amtliche Bodenrichtwert-Portal "Boris Land Brandenburg". Dort stehen die aktuellen Bodenrichtwerte für die interessierte Öffentlichkeit unentgeltlich zur Einsichtnahme zur Verfügung und können dort auch gebührenfrei ausgedruckt werden. Frühere Bodenrichtwerte sind selbstverständlich ebenfalls abrufbar.
Den Link zum Bodenrichtwertportal finden Sie in der Seitenleiste.
Außerdem besteht seit dem 17.02.2020 die Möglichkeit, in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses während der Sprechzeiten Auskünfte zu den Bodenrichtwerten kostenfrei in mündlicher oder gebührenpflichtig in schriftlicher Form zu erhalten.
Aktuelles
Leistungen und Produkte
Weiterführende Informationen und Antragsformulare finden Sie auf der Seite der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg (Link in der Seitenleiste).
Grundsteuerreform
Das Brandenburger Ministerium der Finanzen und für Europa (MdFE) stellt für die Steuerpflichtigen alle relevanten Informationen gebündelt auf einer zentralen landeseigenen Webseite
zusammen.
Die Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse sind teilweise relevant für die Ermittlung der Grundsteuer.
Die notwendigen Informationen bezogen auf den relevanten Stichtag 01.01.2022 werden in Brandenburg durch ein eigens geschaffenes Informationsportal
Informationsportal für Grundstücksdaten
online bereitgestellt.