Vermessung
Wenn ein neues Grundstück gebildet, ein Bauvorhaven genehmigt und umgesetzt oder ein bestehender Grenzverlauf bestätigt werden soll, benötigen Sie die Vermessung durch die Katasterbehörde im Landkreis Oberhavel. Sie ist eine durch das Land Brandenburg zugelassene Vermessungsstelle.
Aufgaben der Vermessungsstelle
Wir erfassen die genaue Lage der Grundstücke, markieren die Grenzpunkte durch dauerhafte Grenzzeichen und dokumentieren die Ergebnisse. Diese werden den beteiligten Eigentümern im Rahmen eines Grenztermins erläutert und anschließend beurkundet.
Die Vermessungsergebnisse werden nach gründlicher Prüfung in die Nachweise des Liegenschaftskatasters als amtliches Verzeichnis der Grundstücke im Sinne der Grundbuchordnung übernommen.
Die Vermessungsergebnisse werden nach gründlicher Prüfung in die Nachweise des Liegenschaftskatasters als amtliches Verzeichnis der Grundstücke im Sinne der Grundbuchordnung übernommen.
Antrag auf amtliche Vermessung
Eine amtliche Vermessung können Grundstückseigentümer, Nutzungs- und Erbbauberechtigte und mit deren Zustimmung sogar Erwerber und andere Interessenten beantragen. Eine bestimmte Form für den Vermessungsantrag ist nicht vorgeschrieben.
Aufgrund der weitgefächerten spezifischen Bedingungen für jedes einzelne Grundstück und der baurechtlichen Anforderungen empfehlen wir Ihnen jedoch, sich im Vorfeld von uns ausführlich und kostenfrei beraten zu lassen.
Aufgrund der weitgefächerten spezifischen Bedingungen für jedes einzelne Grundstück und der baurechtlichen Anforderungen empfehlen wir Ihnen jedoch, sich im Vorfeld von uns ausführlich und kostenfrei beraten zu lassen.