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Amtsärztlicher Dienst und Gesundheitsberufe

Amtsärztlicher Dienst

Aufgaben des Amtsärztlichen Dienstes

Der Amtsärztliche Dienst des Fachbereiches Gesundheit erstellt Gutachten für Behörden, sonstige öffentliche Einrichtungen und Sozialleistungsträger.

Amtsärztliche Stellungnahmen, Zeugnisse und Gutachten werden in der Regel nach ärztlicher Untersuchung erteilt bzw. erstellt. Die Untersuchungen erfolgen durch die Amtsärztin/den Amtsarzt beziehungsweise Ärzten/Ärztinnen des Fachbereiches Gesundheit des Landkreises Oberhavel und umfassen die Erhebung der Krankheitsvorgeschichte, körperliche Untersuchungen sowie gegebenenfalls Funktionsteste (Hör- und Sehtest) und Laboruntersuchungen.


Untersuchungen für folgende Anlässe werden im Auftrag anderer Behörden bzw. für Fachbereiche des Landkreises Oberhavel durchgeführt:

  • Begutachtungen gemäß beamtenrechtlicher Vorschriften, wie zum Beispiel Übernahme in ein Beamtenverhältnis, Feststellung der Dienstfähigkeit, Beurteilung von Dienstunfallfolgen
  • medizinische Fragestellungen rund um die Beihilfe, wie zum Beispiel Notwendigkeiten von Rehabilitationsmaßnahmen (Kur)
  • Begutachtungen nach Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB XII), unter anderem Pflegebedürftigkeit, Eingliederungshilfen, medizinische Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln, Mehrbedarf
  • Untersuchungen für die Ausländerbehörde


In folgenden Fällen führt der Fachbereich Gesundheit auch Untersuchungen für Privatpersonen durch, sofern dies durch Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsvorschrift vorgesehen ist:

  • Prüfungsfähigkeit (wenn in einer Prüfungsordnung das amtsärztliche Zeugnis im Krankheitsfall rechtlich vorgeschrieben ist)
  • Begutachtung zur Feststellung eines Nachteilausgleiches, Fristverlängerung in Prüfungssituationen
  • Bescheinigungen für das Finanzamt
  • Bescheinigungen zum Adoptionsverfahren
  • Vaterschaftsfeststellungen


Nach Beauftragung des Fachbereiches Gesundheit durch eine andere Behörde erfolgt eine Terminbenachrichtigung zur Untersuchung durch den Fachbereich Gesundheit. Anderenfalls sind Terminabsprachen telefonisch, elektronisch oder schriftlich möglich.

Amtsärztliche Begutachtung zur Frage der Prüfungsfähigkeit

Eine amtsärztliche Begutachtung zur Frage der Prüfungsfähigkeit ist auf Anordnung des Prüfungsamtes erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • aktueller ärztlicher/fachärztlicher Befund, aus dem ersichtlich ist, warum eine Prüfungsunfähigkeit besteht
  • ausgefüllter Anamnesebogen
  • Elektronische Datenträger (DVD/ CD) können aus sicherheitstechnischen Gründen nicht verwendet werden.

Voraussetzungen

Aufgrund der örtlichen Zuständigkeit der Gesundheitsämter wird die amtsärztliche Untersuchung nur für die Antragsteller und Antragstellerinnen durchgeführt, die ihren Wohnsitz im Landkreis Oberhavel haben.

Allgemeine Hinweise

Untersuchungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, ist unbedingt eine rechtzeitige Absage erforderlich.

Gebühren

Die Kosten trägt die untersuchte Person. Die Gebühr wird gemäß der Verwaltungsgebührensatzung des Landkreises Oberhavel berechnet.

Amtsärztliche Begutachtung: Vorlage beim Finanzamt

Bestehen beim Finanzamt Zweifel an der medizinischen Notwendigkeit Ihrer geltend gemachten Krankheitskosten, müssen Sie ein amtsärztliches Attest beziehungsweise eine Bescheinigung vorlegen. Dieses Attest muss ausgestellt sein, bevor Sie eine Therapie/Maßnahme beginnen und bevor Sie Medikamente oder Hilfsmittel kaufen. In seltenen Fällen kann auch ein nachträglich ausgestelltes amtsärztliches Attest ausreichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Vorhandene ärztliche Unterlagen (Befundberichte, Krankenhausentlassungsberichte, Röntgenbefunde, Laborbefunde, EKG und Ähnliches), die die medizinische Notwendigkeit bestätigen
  • wenn vorhanden: Schwerbehindertenausweis/Bescheid des Versorgungsamtes
  • wenn vorhanden: Medikamentenplan
  • ausgefüllter Anamnesebogen
  • Elektronische Datenträger (DVD/ CD) können aus sicherheitstechnischen Gründen nicht verwendet werden.


Voraussetzungen

Aufgrund der örtlichen Zuständigkeit der Gesundheitsämter wird die amtsärztliche Untersuchung nur für die Antragsteller und Antragstellerinnen durchgeführt, die ihren Wohnsitz im Landkreis Oberhavel haben.

Allgemeine Hinweise

Untersuchungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, ist unbedingt eine rechtzeitige Absage erforderlich.

Gebühren

Die Kosten trägt die untersuchte Person. Die Gebühr wird gemäß der Verwaltungsgebührensatzung des Landkreises Oberhavel berechnet.

Amtsärztliche Begutachtung zur Feststellung eines Nachteilsausgleichs bei Studierenden

Studierende, die im Zusammenhang mit ihrem Studium oder in diesem Rahmen zu absolvierenden Prüfungen eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung geltend machen, können nach Erstellung eines amtsärztlichen Gutachtens einen Nachteilsausgleich durch die Universität/Hochschule erhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Vorhandene ärztliche Unterlagen (Befundberichte, Krankenhausentlassungsberichte, Röntgenbefunde, Laborbefunde, EKG und Ähnliches), die die Einschränkung und/oder chronische Erkrankung belegen.
  • wenn vorhanden: Schwerbehindertenausweis/Bescheid des Versorgungsamtes
  • wenn vorhanden: Medikamentenplan
  • ausgefüllter Anamnesebogen
  • Elektronische Datenträger (DVD/ CD) können aus sicherheitstechnischen Gründen nicht verwendet werden.


Voraussetzungen

Aufgrund der örtlichen Zuständigkeit der Gesundheitsämter wird die amtsärztliche Untersuchung nur für die Antragsteller und Antragstellerinnen durchgeführt, die ihren Wohnsitz im Landkreis Oberhavel haben.

Allgemeine Hinweise

Untersuchungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, ist unbedingt eine rechtzeitige Absage erforderlich.

Gebühren

Die Kosten trägt die untersuchte Person. Die Gebühr wird gemäß der Verwaltungsgebührensatzung des Landkreises Oberhavel berechnet.

Amtsärztliche Begutachtung: Adoption

Sie benötigen zur Adoption von Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen eine Untersuchung zur Feststellung der Adoptionseignung. Die Untersuchung beziehungsweise Einschätzung der Eignung bei einer Erwachsenen-Adoption kann durch den Hausarzt erfolgen.
Bei der Adoption eines minderjährigen Kindes erfolgt die Begutachtung im Fachbereich Gesundheit des Landkreises Oberhavel.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Vorhandene ärztliche Unterlagen (Befundberichte, Krankenhausentlassungsberichte, Röntgenbefunde, Laborbefunde, EKG und Ähnliches)
  • wenn vorhanden: Schwerbehindertenausweis/ Bescheid des Versorgungsamtes
  • wenn vorhanden: Medikamentenplan
  • ausgefüllter Anamnesebogen
  • Elektronische Datenträger (DVD/ CD) können aus sicherheitstechnischen Gründen nicht verwendet werden.


Voraussetzungen

Aufgrund der örtlichen Zuständigkeit der Gesundheitsämter wird die amtsärztliche Untersuchung nur für die Antragsteller und Antragstellerinnen durchgeführt, die ihren Wohnsitz im Landkreis Oberhavel haben.

Allgemeine Hinweise

Untersuchungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, ist unbedingt eine rechtzeitige Absage erforderlich.

Gebühren

Die Kosten trägt die untersuchte Person. Die Gebühr wird gemäß der Verwaltungsgebührensatzung des Landkreises Oberhavel berechnet.

Schleimhautzellentnahme im Rahmen einer Vaterschaftsfeststellung

Soll der Test nur privat und zunächst ohne gerichtliche Relevanz gemacht werden?

Wenn sich die Beteiligten (Mutter und Vater sowie das im minderjährigen Fall bevormundete Kind) einig sind, dass sie diesen Test machen wollen, kann zunächst ein privater Vaterschaftstest durchgeführt werden. Privat bedeutet hier, dass kein Gericht eingeschaltet wird und im Regelfall auch kein aufwändiges Vaterschaftsgutachten erstellt wird. Dennoch muss die Probennahme laut deutschem Recht von einer neutralen dritten Person (Arzt, Mitarbeitende Jugendamt oder Gesundheitsamt, Labormitarbeitende) durchgeführt und dokumentiert werden, welche die Proben anschließend dem Labor übersendet oder übergibt.

Dies schreibt das deutsche Gendiagnostikgesetz vor, an welches sich die deutschen Labore und Anbieter halten müssen. Ihr Vorteil dabei ist jedoch, dass im Fall einer späteren Hinzuziehung des Gerichts meist kein erneuter Test durchgeführt werden muss und Sie dann nicht doppelt zahlen müssen. Der zuständige Richter hat jedoch die Beweismittelfreiheit, so dass er einen erneuten Test von einem anderen Labor beauftragen kann, wenn er Zweifel hat.

Erforderliche Unterlagen

  • Testkit, das selbst zu besorgen ist
  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde des Kindes

Voraussetzungen

Aufgrund der örtlichen Zuständigkeit der Gesundheitsämter wird die amtsärztliche Untersuchung nur für die Antragsteller und Antragstellerinnen durchgeführt, die ihren Wohnsitz im Landkreis Oberhavel haben.

Allgemeine Hinweise

Untersuchungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, ist unbedingt eine rechtzeitige Absage erforderlich.

Gebühren

Die Kosten für die Schleimhautzellentnahme trägt die beauftragende Person. Die Gebühr wird gemäß der Verwaltungsgebührensatzung des Landkreises Oberhavel berechnet.

Für die gerichtliche Feststellung wird ein genetisches Abstammungsgutachten (DNA-Vaterschaftstest) durchgeführt. Dazu wird das Gericht einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für genetische Abstammungsbegutachtung bestellen und mit der Durchführung per Gerichtsbeschluss beauftragen. Anschließend werden den Beteiligten die Termine für eine zweifelsfrei dokumentierte Probennahme beim Gesundheitsamt oder niedergelassenen Facharzt mitgeteilt. Von dort aus werden die dokumentierten Proben an das DNA-Labor gesendet und von fachkundigen Mitarbeitenden untersucht.

Reisen mit Betäubungsmitteln

Allgemeines

Ärzte dürfen Patienten Betäubungsmittel und medizinisches Cannabis in angemessener Menge verschreiben, diese dürfen für den Eigenbedarf mitgeführt werden. Mitnahme durch beauftragte Personen ist nicht erlaubt.

Für Beglaubigungen der Bescheinigungen zur Mitnahme von Betäubungsmitteln in Brandenburg wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), Abteilung Gesundheit, Dez. G3, Postfach 90 02 36,14438 Potsdam, (Hausanschrift: Großbeerenstraße 181-183, 14482 Potsdam)

E-Mail: arzneimittel@lavg.brandenburg.de


Reisen in Schengen-Staaten

Geltungsbereich: Bürger der Schengen-Staaten
Dauer: Reisen bis zu 30 Tage
Länder: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn
Bescheinigung: ärztliche Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens, beglaubigt durch die oberste Landesgesundheitsbehörde
Gültigkeit: maximal 30 Tage, separate Bescheinigung für jedes Betäubungsmittel

Diese Regelung gilt auch für Personen aus anderen Schengen-Staaten bei Einreise nach Deutschland.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. 


Reisen in andere Länder

Um Betäubungsmittel in Nicht-Schengen-Länder mitzunehmen, beachten Sie bitte:

Mehrsprachige Bescheinigung: vom Arzt ausstellen und von der Landesgesundheitsbehörde beglaubigen lassen
Nationale Bestimmungen: Informieren Sie sich bei der diplomatischen Vertretung des Ziellandes über spezifische Regelungen.
Verfügbarkeit: Prüfen Sie, ob das Betäubungsmittel im Reiseland verschreibbar ist.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.


Gesundheitsberufe

Wenn sie selbstständig einen Beruf des Gesundheitswesens ausüben, Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigen oder gegen Entgelt kranken- und altenpflegerische Tätigkeiten anbieten oder erbringen, sind sie dazu verpflichtet dies unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Vollstationäre Einrichtungen (unterstützende Wohnformen) sind von der Anzeigepflicht ausgenommen, da diese durch das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) beaufsichtigt werden.
Die Anzeige hat gegenüber dem Gesundheitsamt zu erfolgen, in dessen Zuständigkeitsbereich die Berufstätigkeit überwiegend ausgeübt wird.
Anzuzeigen ist die Aufnahme, Änderung und Beendigung der Tätigkeit.
Angaben zu den Fachberufen im Gesundheitswesen, die unter die oben genannte Regelung fallen, finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Brandenburg.


Zur Anmeldung erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular Gesundheitsberufe
  • Nachweis zum ARGE Institutionskennzeichen – sofern Anmeldung mit Kassenzulassung erfolgt
  • Unterlagen des fachlichen Leiters/Pflegedienstleiters:
    • Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises
    • Beglaubigte Kopie der Berufsurkunde
    • Qualifizierungs- und Spezialisierungsnachweise

Gebühren

Gemäß der Verwaltungsgebührensatzung des Landkreises Oberhavel, Tarifstelle A2, werden für die Ausstellung einer Niederlassungsbestätigung Gebühren in Höhe von 10,00 Euro erhoben.

Heilpraktikerin und Heilpraktiker

Hier erfahren Sie Näheres zu Heilpraktikerprüfungen und der Anmeldung einer Tätigkeit im Landkreis.