Heilpraktiker und Heilpraktikerin
Wer nach dem Heilpraktikergesetz die Heilkunde ausüben möchte, ohne als Arzt im Besitz einer Approbation zu sein, benötigt dafür eine Erlaubnis.
Die Anmeldung zur Heilpraktikerprüfung erfolgt im für Ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsamt. Die Durchführung der Prüfungen organisiert die Landeshauptstadt Potsdam. Dort werden auch in Präsenz die Prüfungen abgelegt.
Ein Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz kann für folgende Fachgebiete gestellt werden:
- Allgemeine Heilpraktikererlaubnis
- Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
- Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
Vorraussetzungen
- Vollendung des 25. Lebensjahres
- deutsch fließend in Wort und Schrift
- Schulabschluss, mindestens 8. Klasse
- keine körperlichen oder geistigen Leiden und keine Sucht
Zur Anmeldung erforderliche Unterlagen
- Antrag zur Heilpraktikererlaubnis
- tabellarischer Lebenslauf mit beruflichem Werdegang, Datum und Unterschrift
- ärztliche Bescheinigung vom Hausarzt, nicht älter als einen Monat, in der versichert wird, dass die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung einer Heilpraktikerin/eines Heilpraktikers gegeben ist
- amtlich beglaubigter Nachweis (Notar oder Einwohnermeldeamt) über den Schulabschluss (mindestens 8. Klasse)
- Kopie des Personalausweises, Vor- und Rückseite auf einem Blatt, mit Datum und Unterschrift
- amtliches Führungszeugnis (Belegart OB), nicht älter als einen Monat, das an folgende Anschrift mit dem Betreff „Heilpraktiker/Heilpraktikerin“ zu senden ist:
Landkreis Oberhavel, Fachbereich Gesundheit, Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg
Ein Führungszeugnis können sie in der zuständigen Einwohnermeldebehörde oder auf der Internetseite des Bundesinstituts für Justiz (BfJ) online beantragen.Anmeldezeitraum und Prüfungstermine
Der schriftliche Teil der Prüfung wird einheitlich im Land Brandenburg wie folgt durchgeführt:
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am dritten Mittwoch im März – Anmeldezeitraum vom 1. bis 31. Dezember des Vorjahres
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am zweiten Mittwoch im Oktober – Anmeldezeitraum vom 1. bis 31. Juli des laufenden Jahres
Gebühren
Alle Informationen zum Einzahlungszeitraum und der Höhe der zu entrichtenden Gebühren erhalten Sie auf der Seite des Gesundheitsamtes der Stadt Potsdam.
Nach Ablegen der Prüfung werden durch den Landkreis Oberhavel Gebühren nach der gültigen Gebührenordnung erhoben:
- bei Bestehen der Heilpraktikerprüfung für die Erlaubniserteilung 106,00 Euro
- bei Rücknahme oder Ablehnung ihres Antrags zur Erlaubniserteilung 53,00 Euro