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Gesundheitspass

https://ohv.gotzg.de
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Bitte beachten Sie: Seit September 2023 findet die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Lebensmitteln (Gesundheitspass) ausschließlich online statt.

Zur Online-Hygienebelehrung gelangen Sie über den Link https://ohv.gotzg.de oder über den QR-Code rechts. 

Wenn Sie gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder mit diesen handeln, benötigen Sie vor der erstmaligen Ausübung eine Belehrung nach § 42 Infektionsschutzgesetz. Im Anschluss erhalten Sie den sogenannten Gesundheitspass.

Der Gesundheitspass muss aktuell und nicht älter als drei Monate sein, wenn Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.

Eine Belehrung ist nicht erforderlich, wenn Sie:

  • ausschließlich mit bereits verpackten Lebensmitteln umgehen oder
  • noch im Besitz eines Zeugnisses nach § 18 Bundesseuchengesetz sind.


Lebensmittel, für die ein Gesundheitspass nötig ist.

Ein Gesundheitspass wird für den Umgang mit folgenden Lebensmitteln benötigt:

  • Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
  • Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
  • Fische, Krebse oder Weichtiere oder Erzeugnisse daraus
  • Eiprodukte
  • Säuglings- oder Kleinkindernahrung
  • Speiseeis oder Speiseeishalberzeugnisse
  • Backwaren mit einer Füllung oder Auflage, die gebacken oder erhitzt wird
  • Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen
  • Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr


In wenigen Schritten zur Teilnahmebescheinigung:

  1. Internetseite aufrufen – https://ohv.gotzg.de (ab 01.09.2023)
  2. Anmelden
  3. Termin auswählen
  4. Online bezahlen
  5. Belehrung durchlaufen
  6. Teilnahmebescheinigung herunterladen

Die Gebühren betragen 45,00 Euro. Belehrungen für ein Schülerpraktikum, für ein Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst und Praktika im Rahmen der Schulbildung und Berufsvorbereitung oder ähnlicher Praktika sind kostenfrei. Es wird hier ausschließlich die Erstbelehrung angeboten, die notwendigen Folgebelehrungen werden beim Arbeitgeber durchgeführt.


Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Gesundheitspass – online

  1. Welche technischen Voraussetzungen sind notwendig?
    Sie benötigen eine stabile Internetverbindung und einen PC, Laptop, ein Tablet oder Handy.

  2. Welche Bezahlmöglichkeiten habe ich?
    Sie bezahlen online, zum Beispiel über Giropay, Paypal, paydirekt oder Kreditkarte.

  3. Benötige ich einen Ausweis mit Online-Ausweisfunktion?
    Nein. Sie werden zu Ihrem Termin angerufen, die Legitimationskontrolle erfolgt per Video-Ident-Verfahren, das heißt, Sie zeigen Ihr Ausweisdokument in die Kamera. Dafür stehen derzeit WhatsApp, Ginlo, Signal, Facetime und Telegram zur Verfügung.

  4. Erhalte ich während der Belehrung Unterstützung?
    Für die Einweisung und Fragen steht Ihnen während des gesamten Termins ein Ansprechpartner telefonisch zur Verfügung.

  5. Was ist, wenn ich meinen Termin nicht wahrnehme?
    Sie erhalten eine E-Mail mit der Bitte, einen neuen Termin zu vereinbaren oder die Rückerstattung zu veranlassen.

  6. Gibt es Besonderheiten bei Personen unter 18 Jahren?
    Belehrungen für ein Schulpraktikum, für ein Freiwilliges Soziales Jahr, ein Freiwilliges Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst und Praktika im Rahmen der Schulbildung und Berufsvorbereitung oder ähnlicher Praktika sind kostenfrei. Den dafür notwendigen Gutscheincode erhalten Sie vom Gesundheitsamt unter der Rufnummer 03301/601-3769. Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigte müssen vor der Belehrung eine Einverständniserklärung unterschreiben und per E-Mail abschicken.

  7. Gibt es Ermäßigungen für Erwachsene?
    Die geltende Gebührenordnung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz sieht keine Ermäßigungen vor.