Belehrung für Schülerpraktika
Bitte beachten Sie: Ab September 2023 findet die Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Lebensmitteln (Gesundheitspass) ausschließlich online statt.
Das trifft auch im Rahmen eines Schülerpraktikums zu.
Nähere Informationen erhalten Sie hier.