Schulabgangsuntersuchung
Für alle Jugendlichen, die die Schule voraussichtlich mit einem Abschluss der zehnten Klasse verlassen wollen, bietet der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst eine ärztliche Untersuchung an. Laut Brandenburgischem Schulgesetz gilt diese Untersuchung im Rahmen der Schulgesundheitspflege als verbindliche Veranstaltung der Schule.
Mit der Untersuchung in der Klassenstufe 10 ist die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz verbunden. Jugendliche, die einen Beruf erlernen wollen, werden nur beschäftigt, wenn sie von einem Arzt untersucht worden sind und dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.
Für das Land Brandenburg besteht die Besonderheit, dass die Erstuntersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ausschließlich durch die Kinder- und Jugendgesundheitsdienste der Gesundheitsämter durchgeführt werden.
Die Untersuchung erfolgt vormittags im Gesundheitsamt und die Kolleginnen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes freuen sich, Ihr Kind begrüßen zu dürfen.
Ab sofort haben Eltern die Möglichkeit, einen Termin für die Schulabgangsuntersuchung online zu buchen. Dabei können sie zwischen den Standorten Oranienburg und Gransee wählen. Eine Terminvergabe über die Schulen erfolgt nicht mehr.
Die Schulabgangsuntersuchung findet in einem ausgewählten Zeitraum von September bis Dezember statt. Daher empfehlen wir, so schnell wie möglich einen Termin zu buchen. Sie erhalten dann eine Terminbestätigung mit allen notwendigen Informationen sowie später auch Terminerinnerungen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, den Termin online zu stornieren, sofern dies notwendig sein sollte.
Über den QR-Code oder den folgenden Link gelangen Sie zur Online-Terminbuchung:
Zur ärztlichen Untersuchung gehört neben Hör-, Sehtest und körperlicher Untersuchung auch eine Urinuntersuchung. Des Weiteren wird der Impfstatus der Jugendlichen überprüft und gegebenenfalls werden Impfempfehlungen für den niedergelassenen Arzt ausgegeben. Sollten Lücken im Impfschutz festgestellt werden, wird eine Impfung angeboten. Dazu benötigen wir die Zustimmung der Sorgeberechtigten und die Angabe der Krankenkasse.
Mitzubringende Unterlagen
Geben Sie Ihrer Tochter/Ihrem Sohn bitte folgende Unterlagen am Untersuchungstag mit:
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- den ausgefüllten Erhebungsbogen
- eventuell vorhandene Hilfsmittel wie Brille (Brillenpass), Hörgerät und ähnliches
- eventuell vorhandene Bescheinigungen (Behindertenausweis, Allergiepass, Herzpass)
- eventuell vorhandene aktuelle Facharztbefunde
- alle vorhandenen Impfbücher Ihres Kindes
- gegebenenfalls die unterschriebene Einverständniserklärung zur Impfung
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz und Aufklärungen zu den Impfungen.
Gesetzliche Grundlagen
Die Untersuchung der Klassenstufe 10 ist eine verbindliche Untersuchung auf der Basis folgender gesetzlicher Grundlagen:
- § 32 / § 37 Jugendarbeitsschutzgesetz, zuletzt geändert am 27.03.2024
- § 6 (2) Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz, zuletzt geändert am 23.11.2023
- § 1 (4) Kinder- und Jugendgesundheitsdienst-Verordnung, zuletzt geändert am 25.01.2016
- § 45 (1) Brandenburgisches Schulgesetz, zuletzt geändert am 25.03.2024
- Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben c und e, Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe h und i der Datenschutz-Grundverordnung.