Hilfen zur Erziehung
Unsere Aufgaben
Der Bereich Hilfen zur Erziehung hat die Aufgabe über das Kindeswohl zu wachen und bietet den Personensorgeberechtigten Beratung und Unterstützung an. Wir sind auch für alle Kinder und Jugendlichen da, die Probleme in der Familie oder im sozialen Umfeld haben. Mit ihnen gemeinsam werden Lösungen erarbeitet.
Wir bieten vielfältige Hilfen und Unterstützung an – je nach erzieherischem Bedarf und Problemen – und arbeiten mit zahlreichen Institutionen und freien Trägern der Jugendhilfe zusammen. Rechtliche Grundlage sind die §§ 27-35 ff. Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe.
Ist es notwendig, das Kindeswohl zu schützen, wird eine Lebensführung von Kindern und Jugendlichen innerhalb oder außerhallb der Familie ermöglicht. Bei gerichtlichen Verfahren ist der Bereich Hilfen zur Erziehung prozessbeteiligt (§ 8 a SGB VIII in Verbindung mit § 1666 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB). In familiengerichtlichen Verfahren in Bezug auf minderjährige Kinder werden wir einbezogen (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit – FamFG und § 50 SGB VIII).