Der Pflegekinderdienst des Landkreises Oberhavel sucht Pflegepersonen
Der Fachbereich Jugend, Pflegekinderdienst, sucht ständig neue Pflegeeltern, die entweder über einen zeitlich befristeten Zeitraum oder dauerhaft ein Pflegekind bei sich aufnehmen möchten.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Hier finden Sie Ihre Ansprechpersonen.
Aktuelles: Der Landkreis Oberhavel ist einer von vier Modellregionen des Projektes „Gastfamilien – Vormundschaften – Patenschaften“ für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vom Kompetenz-Zentrum Pflegekinder e.V.
Interessierte, die sich vorstellen können, einen unbegleiteten jugendlichen Flüchtling aufzunehmen oder anderweitig im Alltag zu unterstützen, findet hier nähere Informationen.
Warum werden Pflegeeltern gesucht?
Krankheit, Überforderung, fehlende Erziehungsfähigkeit und vieles mehr können in einer Familie dazu führen, dass die kleinsten Mitglieder vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können. Aus diesem Grund sucht der Pflegekinderdienst Oberhavel Pflegefamilien, die Kindern zeitlich begrenzt oder dauerhaft ein liebe- und verständnisvolles Zuhause ermöglichen wollen. Kindern in schweren Lebenslagen soll damit die Möglichkeit gegeben werden, sich in stabilen Familienstrukturen entwickeln und wohlfühlen zu können.
Welche Pflegeformen gibt es?
Die Vollzeitpflege ist eine Form der Hilfe zur Erziehung (§§ 27, 33 SGB VIII). Die Form der Pflege ist abhängig von:
- den persönlichen Bindungen
- den Bedingungen in der Herkunftsfamilie
- dem Alter und dem Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen
Bereitschaftspflege ist eine Pflegeform zur Betreuung in Notsituationen für die Dauer von maximal 8 Wochen.
Kurzzeitpflege ist auf maximal 6 Monate ausgerichtet und wird notwendig, wenn Kindeseltern unter anderem eine umfangreiche gesundheitliche Behandlung benötigen oder soziale Faktoren grundsätzlich geklärt und/oder stabilisiert werden müssen.
Dauerpflege wird als Unterbringungsform geprüft, wenn ein Kind für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer nicht in seiner Herkunftsfamilie leben kann. Eine Dauerpflegestelle übernimmt als "zweites Zuhause" die Erziehung, Betreuung und Versorgung des Kindes im Rahmen der Alltagssorge.
Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen beinhaltet die Betreuung und Versorgung eines Jugendlichen, der aus einem Kriegs- und/oder Krisengebiet rund um den Globus stammt und eine mittelfristige Unterbringung benötigt.
Durch ihre Vorgeschichte und den ganz besonderen Hintergrund bringen die betroffenen Jugendlichen vielfältige Erfahrungen, aber auch Herausforderungen mit. Notwendig ist es daher, dass Sie einer Begegnung mit anderen Kulturen und Religionen offen gegenüberstehen und sich eine sprachübergreifende, kreative Kommunikation in Ihrer Familie vorstellen können.
Die unbegleiteten minderjährigen Ausländer sind überwiegend männlich und 15 bis 17 Jahre alt.
Wer kann Pflegeeltern werden?
- Paare – unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder unverheiratet in einer festen Partnerschaft leben
- Einzelpersonen
Was wird von Pflegeeltern erwartet?
Wir erwarten von Pflegeeltern Motivation und Interesse daran, Kindern ein Zuhause zu geben. Sie sollten Verständnis für die Herkunftsgeschichte und Besonderheiten des Kindes aufbringen.
Erforderlich sind die erfolgreiche Teilnahme am Bewerberseminar und das Interesse an Fortbildungen. Voraussetzungen sind zudem Offenheit und Kontinuität in der Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Jugend und eine kooperative Zusammenarbeit mit den leiblichen Eltern.
Wie verläuft das Bewerberverfahren?
- Kontaktaufnahme durch die InteressentInnen
- persönliches Informationsgespräch
- Einreichen relevanter Informationen (unter anderem Bewerberfragebogen, ärztliches Attest, Führungszeugnis, Einkommensnachweise)
- Hausbesuche
- Teilnahme am Bewerberseminar (Themen sind unter anderem rechtliche Grundlagen, Bindungs- und Erziehungsverhalten, Rollenverständnis)
- Einzel- und Paargespräche
Was können Pflegeeltern vom Fachbereich Jugend erwarten?
Beratung und Begleitung
Der Fachbereich Jugend unterstützt nicht nur vor und während der Aufnahme eines Pflegekindes, sondern über die gesamte Zeit des Pflegeverhältnisses. Diese Begleitung kann sowohl die Beratung zu rechtlichen und erzieherischen Fragestellungen beinhalten als auch den Umgang mit der Herkunftsfamilie und die Anbindung an zusätzliche Hilfen für das Kind umfassen.
Fortbildung und Supervision
Es werden regelmäßig Fortbildungen zu Fragestellungen und Schwerpunkten rund um das Leben mit Pflegekindern angeboten. Ein Forum für eine geschützte Reflexion des Alltages mit einem Pflegekind ermöglicht unsere regelmäßige Supervisionsgruppe für Pflegeeltern.
Pflegegeld
Der Fachbereich Jugend stellt den Unterhalt des Pflegekindes in Form von monatlichen Pflegegeldzahlungen sicher, die auch eine Pauschale für den erzieherischen Aufwand beinhaltet.
Was sollten Pflegeelternbewerber bedenken?
Die Aufnahme eines Pflegekindes muss in der gesamten Familie, auch bei den Kindern der Familie, auf Zustimmung treffen. Es ist wichtig, dass sich die Familie berät und gegebenenfalls eine ehrliche Einschränkung zu ihrem Aufnahmewunsch trifft. Ihre Vorstellungen haben einen maßgeblichen Einfluss auf die Vermittlung eines Pflegekindes und den weiteren Verlauf der Hilfe.
Wir suchen eine geeignete Familie für ein Pflegekind – nicht umgekehrt.
Priorität in der Vermittlung hat für uns, dass das Pflegekind mit seinen individuellen Bedürfnissen ein geeignetes Zuhause findet. Daher können wir keine zeitlichen Prognosen zur Vermittlung treffen.