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Fördermittel für Träger

Der Landkreis Oberhavel fördert als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf der Grundlage der §§ 11 bis 14, 16, 74 und 79 Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) unter anderem die Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz und die Erziehung in der Familie.

Des Weiteren unterstützt und fördert der Landkreis Oberhavel gemäß Beschluss des Kreistages des Landkreises Oberhavel vom 15.05.2007 Projekte, die der wirksamen Begegnung von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus mit zielgerichteten Präventionsstrategien sowie der Stärkung der Zivilgesellschaft und der Vermittlung von Werten, wie Toleranz und Demokratie dienen.

Sachkostenförderung des Landkreises Oberhavel

Mit Beschlüssen des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberhavel vom 13.10.2015 wurden mit Wirkung zum 01.01.2016 folgende Förderrichtlinien in Kraft gesetzt:

Förderverfahren

Freie und kommunale Träger der Jugendhilfe können Fördermittel des Landkreises Oberhavel für die Durchführung von Projekten und Angeboten beantragen. Die Mitarbeiter des Fachbereiches Jugend/Bereich Jugendförderung stehen Ihnen für eine Fördermittelberatung gern zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Für die Beantragung füllen Sie bitte das Antragsformular aus und senden dieses unterschrieben mit den im Formular angegebenen Anlagen an den Landkreises Oberhavel Fachbereich Jugend (siehe Kontakt).

Nach Prüfung Ihres Antrages und gegebenenfalls Beratung und Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Im Zuwendungsbescheid finden Sie den Bewilligungszeitraum, der angibt, wann die Fördermittel abgerufen werden können beziehungsweise bis wann sie abgerufen sein müssen. Für den Erhalt der Fördermittel füllen Sie bitte das Formular Mittelanforderung aus und senden dieses unterschrieben an den Landkreises Oberhavel Fachbereich Jugend.

Der Finanzierungsplan ist hinsichtlich des Gesamtergebnisses verbindlich. Die einzelnen Ausgabeansätze dürfen um bis zu 20 Prozent überschritten werden, soweit die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Ausgabeansätzen ausgeglichen werden kann. Wird jedoch deutlich, dass ein oder mehrere Posten aus dem Kostenplan aufgrund aktueller Gegebenheiten nicht mehr benötigt werden, dafür aber andere Kosten aufkommen, dann besteht die Möglichkeit, eine Umwidmung zu beantragen (siehe Formular). Die neuen Kostenpositionen müssen dem Ziel des bereits bewilligten Projektes/Angebots grundsätzlich entsprechen.

Nach Abschluss eines geförderten Projektes/Angebots ist vom Zuwendungsempfänger ein Verwendungsnachweis mit einer Belegliste und einem Sachbericht (einschließlich Dokumentation) beim Landkreis Oberhavel Fachbereich Jugend einzureichen. Die Vorlage der Originalbelege ist grundsätzlich nicht erforderlich. Der Fachbereich Jugend hält sich jedoch eine spätere Prüfung vor (Aufbewahrungsfrist 10 Jahre).

Formulare

Auflage zur Öffentlichkeitsarbeit

Der Fachbereich Jugend des Landkreises Oberhavel vergibt Fördermittel an Träger der Jugendhilfe stets verbunden mit der Auflage, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit regelmäßig auf die Förderung hinzuweisen. An dieser Stelle einige Hinweise hierzu.

Im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit sind die Zuwendungsempfänger bei allen Projekten verpflichtet, das abgebildete Logo gemeinsam mit dem Schriftzug "Gefördert durch den Fachbereich Jugend des Landkreises Oberhavel" in geeigneter Weise zu verwenden.

Logo Fachbereich Jugend

© Landkeis Oberhavel

Das bezieht sich insbesondere auf:

Drucksachen: Flyer, Handzettel, Broschüren, Bücher, Plakate, Postkarten, Banner, Roll-Ups, Visitenkarten etc.; externe Vordrucke (z. B. Briefkopfbögen); CD-/DVDBooklets und –Hüllen, Datenträgeretiketten

Werbematerialien: Stifte, Luftballons, Buttons, T-Shirts, Schirme etc.

Elektronische Medien: Filme, Newsletter, Seiten in sozialen Netzwerken, Applikationen für mobile internetfähige Computer und Smartphones etc.

Pressemitteilungen/Presseinterviews etc.: Neben der Abbildung der Logos unter der Pressemitteilung sollte die Förderung auch im Text erwähnt werden.

Landkreis Oberhavel Logo in Farbe

Hier können Sie sich das Logo downloaden:

Internetseiten: Verlinkung auf die Seite des Fördergeldgebers www.oberhavel.de

Wenn Personalkosten gemeinsam durch den Landkreis Oberhavel und das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg gefördert werden, ist analog nachfolgendes Logo zu verwenden:

Logo Fachbereich Jugend und MBJS

Sollten diese Auflagen nicht hinreichend beachtet und umgesetzt werden, droht die teilweise und gänzliche Rückforderung der Fördermittel!

Weitere Fördermöglichkeiten für Projektträger

  • Bundesprogramm "Demokratie leben – Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit": Informationen hierzu erhalten Sie auf der Homepage www.mensch-oberhavel.de
  • Zuwendungen für lokale Initiativen zum Aufbau einer Willkommenskultur: Gefördert werden Projekte und Einzelmaßnahmen freier gemeinnütziger Träger, kommunaler Träger und juristischer Personen des privaten Rechts, um ehrenamtliche, lokal wirksame Willkommensinitiativen zu unterstützen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.

Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendfreizeit im Rahmen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Land Brandenburg (RL-Aktionsprogramm Freizeit und Ferien)

Kinder und Jugendliche waren während des Pandemieverlaufs in vielen Lebensbereichen von erheblichen Kontaktbeschränkungen betroffen: Kontakte mit Gleichaltrigen, Sport und Bewegung, Spielen und Austausch in der Gruppe, Kultur und Reisen oder das Zusammensein in der erweiterten Familie waren über lange Phasen hinweg nur in eingeschränktem Umfang möglich. Es gilt zu verhindern, dass diese Zeit lange nachwirkt und bestehende Ungleichheiten manifestiert werden. Kinder und Jugendliche brauchen daher Gelegenheiten zum sozialen Lernen und Erholungsangebote, um wieder Kraft tanken zu können. Daher fördert das Land Brandenburg Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, der Jugendarbeit, der internationalen Jugendarbeit, der Kinder- und Jugenderholung, der Jugendberatung sowie der Jugendsozialarbeit in den Städten und Landkreisen.

Die Grundlage für die Förderung bildet die Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 10.02.2022 zur Förderung der Kinder- und Jugendfreizeit im Rahmen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Land Brandenburg (RL-Aktionsprogramm Freizeit und Ferien) für die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Jahre 2022 und 2023.

Die Fördergrundsätze regeln das Förderverfahren im Landkreis Oberhavel zu dieser Richtlinie und bilden die Grundlage bei der Antragstellung für die öffentlichen und freien Träger.

Die maximale Förderhöhe beträgt 5.000,00 Euro. Projekte freier Träger werden mit 90 von Hundert aus Mitteln des Landes Brandenburg (maximal 4.500,00 Euro) und 10 von Hundert des Landkreises Oberhavel (maximal 500,00 Euro) und Projekte öffentlicher Träger mit 80 von Hundert aus Mitteln des Landes Brandenburg (maximal 4.000,00 Euro) und 20 von Hundert des Landkreises Oberhavel (maximal 1.000,00 Euro) gefördert.

Hier finden Sie alle erforderlichen Dokumente und Formulare für die Beantragung der Fördermittel: 

Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich schriftlich vor Beginn des Projektes oder Angebotes auf dem vollständig ausgefüllten Formblatt des Fachbereiches Jugend mit der Projektbeschreibung und den Informationen zur Öffentlichkeitsarbeit.

Die Anträge auf Förderung sind zu richten an den:

Landkreis Oberhavel
Fachbereich Jugend
Jugendförderung
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg.

Die Unterlagen können jedoch auch gern unterschrieben per E-Mail an angelique.mohr@oberhavel.de gesendet werden.

Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Mohr gern zur Verfügung.