Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe wickelt die finanzielle Umsetzung der Jugendhilfemaßnahmen im Landkreis Oberhavel ab.
Zu den finanziellen Leistungen gehören beispielsweise:
- Bezahlung der Kostenrechnungen bei Gewährung von ambulanter Hilfe
- Zahlung von Pflegegeld bei Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien
- Bezahlung der Heimkostenrechnungen bei Gewährung von Hilfe zur Erziehung in Heimen und anderen Betreuten Wohnformen
- Bearbeitung der Anträge auf einmalige Beihilfen
- Heranziehung zu den Kosten der Eltern, Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen bei Gewährung von stationären und teilstationären Hilfen
- Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen gegenüber Dritten
Richtlinie für Pflegekinder
Richtlinie für stationäre Hilfen
FAQ zur Nebenkostenrichtlinie Pflegekinder
A. Finanzielle Leistungen für Pflegepersonen
II. Allgemeine Regelungen
2. Leistungen der Kurzzeitpflege
Kosten für Urlaubsreisen
Jahresbetrag i.H.v. 202,00 € wird für die Kurzzeitpflege nicht gewährt
4. Taschengeld
Orientierung an Taschengeldempfehlung (siehe Tabellenblatt)
Es werden keine konkreten Werte genannt, da eine Hilfe nach § 33 nicht mit einer Leistung nach § 34 vergleichbar ist. Entscheidung über die Höhe treffen die Pflegeeltern, eine Beratung kann durch den Pflegekinderdienst erfolgen
Taschengeld für Kinder in Pflegefamilien
Für Kinder in Pflegefamilien gibt es keine bestimmten Empfehlungen oder Verordnungen. Pflegefamilien sind private Familien, die ein Kind bei sich aufgenommen haben, für deren Versorgung, Erziehung und Pflege sie verantwortlich sind.
Themen: Pflegekind, Pflegeeltern, Umgang mit Geld
Für Kinder in Pflegefamilien gibt es keine bestimmten Empfehlungen oder Verordnungen. Pflegefamilien sind private Familien, die ein Kind bei sich aufgenommen haben, für deren Versorgung, Erziehung und Pflege sie verantwortlich sind. Die Pflegefamilie unterliegt keiner Weisungsbefugnis durch das Jugendamt oder einem betreuenden Verein. Das Pflegegeld deckt die notwendigen Kosten für das Kind ab. Es gibt jedoch keine klaren prozentualen Aufteilungen wie viel wofür auszugeben ist.
Die Pflegefamilie regelt die Frage des Taschengeldes daher nach der ihr eigenen Erziehungsart und Verantwortlichkeit.
Die Erwartungen an die Pflegefamilien und auch die Erfahrungen mit Pflegefamilien zeigen deutlich, dass die Familien von Taschengeldzahlungen an ihr Pflegekind überzeugt sind. Pflegefamilien richten sich dabei an die normalen (siehe oben) empfohlenen Zeitabstände und Taschengeldhöhe je nach Alter des Pflegekindes.
Da viele Pflegekinder jedoch nicht altersgemäß entwickelt sind und gerade Werte nicht oder noch nicht erkennen können, fällt ihnen der Umgang mit Taschengeld schwer. Für jedes ihrer Pflegekinder suchen daher die Pflegeeltern passende individuelle Lösungen, die manchmal sehr von den oben beschriebenen Empfehlungen abweichen. Manchmal sind solche Lösungen aber auch schwer zu finden und es muss zwischen Versuch und Irrtum herumexperimentiert werden. Vielleicht wäre es gerade deshalb sinnvoll, auch einmal in Hilfeplangesprächen die Frage des Taschengeldes anzusprechen.
5. Freihaltegeld
Abwesenheit von bis zu vier Wochen muss am Stück, ununterbrochen, erfolgen, um eine Kürzung ab der 5. Woche hervorzurufen
Bei verspäteter Meldung durch PE oder AV erfolgt rückwirkende Kürzung und Verrechnung mit dem nächsten Pflegegeld
6. Unfallversicherung und Alterssicherung von Pflegeeltern
Pflegeeltern stellen einen Antrag bei der wirtschaftlichen Hilfe, diese prüft die Voraussetzungen und erlässt ggf. einen Bescheid mit Dauerwirkung ab Antragsstellung
B. Nebenleistungen
II. Allgemeine Regelungen
Antrag auf einmalige Beihilfen
Für alle Neufälle ab dem 01.02.2021 muss der gesetzliche Vertreter (Amtsvormund, Personensorgeberechtigter) den Pflegeeltern eine Vollmacht ausstellen, der Pflegekinderdienst unterstützt die Pflegeeltern beim Einholen der Vollmacht (Unterstützung ASD?), Altfälle haben Bestandschutz
Bei Unmöglichkeit des Einholens einer Vollmacht erfolgt eine kurze, schriftliche Information an die wirtschaftliche Hilfe
Volljährige Hilfeempfänger müssen Anträge selbst stellen oder PE eine Vollmacht ausstellen
Wirtschaftliche Hilfe benötigt nur eine Kopie der Vollmacht, PE könnten Original behalten
Wenn andere Jugendämter Pflegekinder in OHV unterbringen, müssen sie sich ebenfalls an dieses Verfahren halten (bzgl. Zuständigkeitswechsel)
III. Nebenleistungen
Nachhilfe
Geeignetes Personal: pensionierte Lehrer, Lehramtsstudenten, Institute, sonstiges pädagogisches Personal
Vertrag: bei Instituten muss der Vertrag; bei Privatpersonen muss eine Rechnung oder ein Honorarvertrag der wirtschaftlichen Hilfe vorgelegt werden
Die Nachhilfe darf nicht zum Erreichen einer besseren Note dienen, sondern ein wesentliches Lernziel muss gefährdet sein, das Zeugnis kann bei der Prüfung hilfreich sein, vorteilhafter ist eine Einschätzung des Lehrers (gerade bei Nachhilfebedarf im laufenden Schuljahr)
Hilfeplan: Umfang muss im Hilfeplan aufgenommen werden
Bestandsschutz der bestehenden Bescheide z.B. bis zum 31.12.2021, wird derzeit geprüft
Freizeitgestaltung
Für z.B. Fitness, Fussball, Musikschule gibt es einen Jahresbetrag bis maximal 200,00 € (Bestandsschutz der alten Bewilligungen ist in Prüfung)
Die pädagogische Notwendigkeit wird durch den PKD geprüft, die wirtschaftliche Hilfe muss diese Prüfung nicht erneut vornehmen
Schulbedarf
Auszahlung erfolgt zum 01.09. automatisiert
Zum Inhalt können die fachlichen Hinweise der BA genutzt werden (Grundlage wird jedoch nicht nach Außen weiter tragen, lediglich der Inhalt)
Wirtschaftliche Hilfe prüft jährlich, welche Pflegekinder ins schulpflichtige Alter kommen und halten ggf. Rücksprache mit dem Pflegekinderdienst
Die erstmalige Gewährung erfolgt nur nach Vorlage der Schulbescheinigung
Bei schulischer Ausbildung erhält das Pflegekind ebenfalls eine Schulbescheinigung, auch dann wird der Zuschuss gewährt
Nach Ende der gesetzlichen Schulpflicht erfolgt Prüfung des Anspruches jährlich im Einzelfall
Ausflüge-/Klassenfahrten im Schul- und Kitaverbund
Hinweise zum Umfang bieten die Hinweise der BA (Grundlage wird jedoch nicht nach Außen weiter tragen, lediglich der Inhalt)
Begriff ist weit auszulegen, auch Hortfreizeiten und sonstige Fahrten im Klassen- oder Kitaverbund mit pädagogischer Betreuung zählen hierzu
Ausflüge/Klassenfahrten außerhalb des Schul- und Kitaverbundes
Ferienlager, Vereinsfahrten oder sonstige Fahrten im Verbund mit pädagogischer Betreuung zählen hierzu
Auslandsreisen außerhalb des Schul- oder Kitaverbundes bedürfen einer Extraprüfung durch den PKD
Deckelung gem. der Beratung vom 28.01.2021: maximal 350,00 € im Kalenderjahr
4. Fahrtkosten
Umfasst Fahrtkosten für Umgänge mit der Herkunftsfamilie bzw. sonstigen engen Bezugspersonen; Freunde i.d.R. nicht (Ausnahme bei umA)
Bei Gewährung der Fahrt mit dem PKW werden maximal 130,00 € pro Fahrt (Hin- und Rückfahrt zusammen) gewährt
Grundlage ist das Bundesreisekostengesetz, ob dort eine Klausel für eine Erhöhung auf 0,30 € / km enthalten ist, wird aktuell geprüft
C. Krankenhilfe
Brille: Mit dem Antrag muss eine Kopie der Verordnung vorgelegt werden, Krankenkasse übernimmt einen Anteil für die Brillengläser
Die Pflegeeltern können zu kostenlosen Brillengestellen beraten werden, eine Bindung an diese Anbieter ist nicht möglich
Brillenversicherungen werden übernommen
Bestandteile Pflegegeld
1. Nahrungsmittel, Getränke
2. Bekleidung und Schuhe
3. Wohnen, Energie, Wohnungsinstandhaltung
4. Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände
5. Gesundheitspflege
6. Verkehr
7. Post und Telekommunikation
8. Freizeit, Unterhaltung und Kultur, einschließlich Spiele, Spielzeug, Hobbywaren sowie Bücher, Zeitschriften, Schreibwaren
9. Bildungswesen,
10. Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen, darunter Verpflegungsdienstleistungen
11. Andere Waren und Dienstleistungen
Formular/Antrag
1. Erstattung/Zuschuss für Alterssicherung und Unfallversicherung - Antrag
Alte Beschlüsse
- Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII)
- Empfehlung zur Höhe von Taschengeld ab 01.01.2022
- Nebenkostenrichtlinie 6/JHA/006, 2020
- Bekanntgabe zur Festsetzung von Taschengeld_2023