Elterngeld
Basiselterngeld und Elterngeld Plus sind Einkommensersatzleistungen für alle Eltern, die sich vorrangig selbst der Betreuung des Kindes widmen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind.
Anspruchsberechtigt ist grundsätzlich, wer seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, es selbst betreut und erzieht und ferner nicht beziehungsweise nicht voll erwerbstätig ist.
Ausländische Mitbürger (Ausnahme: EU/EWR-Bürger und Schweizer Staatsangehörige, diese sind von der Vorlage befreit), haben Anspruch auf Elterngeld, wenn sie einen geeigneten Aufenthaltstitel besitzen.
Die Anspruchsvoraussetzungen müssen während des gesamten Bezugszeitraumes vorliegen.
Elterngeld wird nach Lebensmonaten gewährt, insofern sollten Sie die Elternzeit den Lebensmonaten des Kindes anpassen, um eine Anrechnung von Einkommen zu vermeiden.
Eine persönliche Abgabe des ausgefüllten Antrages ist nur mit vorheriger Terminabsprache möglich.
Eine umfassende telefonische Beratung erhalten Sie von unseren Mitarbeitenden der Elterngeldstelle.
Basiselterngeld
Sie können Basiselterngeld vom Tag der Geburt bis längstens zur Vollendung des 14. Lebensmonats Ihres Kindes beziehen. Der 1. Lebensmonat beginnt am Tag der Geburt.
Sie können als Eltern bis zu 14 Monate untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und maximal zwölf Basiselterngeldmonate erhalten.
Alleinerziehende können bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Basiselterngeld bis zum 14. Lebensmonat beanspruchen. Dabei gelten Monate, in denen Mutterschaftsgeld bezogen wird, als verbrauchte Basiselterngeldmonate.
Der Höchstbetrag liegt bei monatlich 1.800 Euro, mindestens werden Ihnen monatlich 300 Euro gezahlt. Erwerbseinkommen wirkt sich grundsätzlich mindernd auf Ihren Elterngeldanspruch aus.
Elterngeld Plus
Das Elterngeld Plus können Sie nutzen, wenn Sie Ihr Elterngeld länger beziehen und/oder früher in den Beruf zurückkehren möchten: Ein Basiselterngeldmonat entspricht zwei Elterngeld Plus Monaten.
Die Höhe des Elterngeldes Plus liegt bei höchstens der Hälfte des monatlichen Basiselterngeldbetrags.
Das Elterngeld Plus ist besonders auf Eltern ausgerichtet, die während des Bezugs von Elterngeld einer Teilzeitarbeit (bis zu max. 32 Wochenstunden) nachgehen möchten.
Der Höchstbetrag liegt bei monatlich 900 Euro, mindestens werden Ihnen monatlich 150 Euro gezahlt.
Elterngeld Plus kann auch mit Basiselterngeld kombiniert werden.
Partnerschaftsbonus
Für Fragen zum Partnerschaftsbonus wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Mitarbeitenden der Elterngeldstelle oder lesen Sie die entsprechenden Hinweise in den Antragsunterlagen.
Antragsunterlagen
Für Ihren Antrag auf Elterngeld verwenden Sie bitte die folgenden Unterlagen:
Zu Ihrer Information:
Mit der Entscheidung aus dem Jahr 2015 hat das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld des Bundes für verfassungswidrig und damit für nichtig erklärt. Eine Landesleistung auf Betreuungsgeld wird im Land Brandenburg nicht gewährt. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.