Unterhaltssicherung für Wehrdienstleistende und Wehrübende
Am 01.11.2015 trat das neue Unterhaltssicherungsgesetz (USG) in Kraft. Mit dieser Neuerung sind einige Änderungen verbunden.
Ihr Ansprechpartner für alle Fragen bezüglich Unterhaltssicherung für Wehrdienstleistende ist seit dem 01.11.2015 das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw).
Die Bearbeitung der Anträge auf Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz erfolgt zentral in Düsseldorf. Alle Anträge für freiwillige Wehrdienste und Reservistendienste, die ab dem 01.11.2015 beginnen, richten Sie bitte an folgende Adresse:
Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
Referat I 2.3.7
Postfach 30 10 54
40410 Düsseldorf
Nähere Informationen, wie Kontakdaten, Zeitpunkt der Erreichbarkeit und Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite www.bundeswehr.de