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Wohngeld

Wenn Ihre Miete zu hoch ist oder Ihr Einkommen zu gering, um die Miete oder die Lasten für das eigene Heim zu zahlen, können Sie Wohngeld in Form von Miet- oder Lastenzuschuss beantragen. Mietzuschuss ist ein Zuschuss zu den Kosten Ihrer Mietwohnung, Lastenzuschuss erhalten Sie, wenn Sie ein Eigenheim besitzen.

Zweck des Wohngeldes ist es, wirtschaftlich ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu sichern. Sind die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf Wohngeld.

Wohngeld wird im Voraus von Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist.

Voraussetzungen für Wohngeld

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld beanspruchen können, hängt von folgenden Faktoren ab:
  • Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • Höhe des Familieneinkommens
  • Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung (Höchstbeträge sind festgelegt)
Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen und diese Voraussetzungen nachweisen.

Mietzuschuss

Wohngeld als Mietzuschuss erhalten Sie zum Beispiel, wenn Sie:
  • eine Wohnung mieten,
  • zur Untermiete wohnen,
  • eine Genossenschaftswohnung besitzen oder
  • über eine mietähnliche Nutzungsbescheinigung verfügen, insbesondere ein Dauerwohnrecht.

Wichtig hierbei ist, dass Sie den Wohnraum selbst nutzen.

Um einen Mietzuschuss zu beantragen, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Mietvertrag
  • Mieterhöhungsschreiben
  • lückenlose Kontoauszüge (in Kopie) der letzten drei Monate

Den Antrag auf Mietzuschuss sowie den Weiterleistungs- beziehungsweise Erhöhungsantrag finden Sie hier, am Ende der Seite, unter Antragsformulare.

Lastenzuschuss


Wohngeld als Lastenzuschuss erhalten Sie zum Beispiel, wenn Sie:
  • ein Eigenheim oder
  • eine Eigentumswohnung besitzen oder
  • über ein eigentumsähnliches Dauerwohnrecht verfügen.
Um einen Lastenzuschuss zu beantragen, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
  • Eigentumsnachweis/Grundbuchauszug oder Kaufvertrag
  • Grundsteuerbescheid
  • Nachweis über die Wohnfläche des Hauses (Quadratmeter)
  • Ausgaben für den Kapitaldienst (Zinsen und Tilgung)

Den Antrag auf Lastenzuschuss sowie den Weiterleistungs- beziehungsweise Erhöhungsantrag finden Sie hier, am Ende der Seite, unter Antragsformulare.

Einkommensnachweis

Grundsätzlich müssen Sie zu jedem Antrag einen Nachweis über Ihr Einkommen einreichen. Dazu zählen:
  • Verdienstbescheinigungen über die letzten 12 Monate 
  • Arbeitslosengeldbescheid
  • Krankengeldbescheid
  • Rentenbescheid (Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-, Witwen- und Waisenrenten)
  • Unterhaltsgeld für eine zum Haushalt rechnende Person
  • Bei Selbstständigen: Einkommensteuerbescheid, Gewinn- und Verlustrechnung, Betriebswirtschaftliche Auswertung
Die Berechnungsgrundlage für Ihren Anspruch auf Wohngeld ist das Familieneinkommen. Bei der Ermittlung des Familieneinkommens wird vom Bruttoeinkommen der einzelnen Familienmitglieder ausgegangen. Von diesem können bestimmte Freibeträge und Abzüge gewährt werden. Dazu zählen:
  • Werbungskosten, Entfernungspauschale und Kinderbetreuungskosten
  • Familienfreibeträge
  • Freibeträge für bestimmte Personengruppen (Schwerbehinderte)

Entsprechend des ermittelten Familieneinkommens und der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung wird das Wohngeld nach den entsprechenden Wohngeldtabellen gewährt.

 

Bitte beachten Sie:
Wenn Sie Grundsicherungsleistungen der Sozialhilfe (SGB XII) oder Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) beziehen, können Sie kein Wohngeld beantragen.