Überwachung
Unter der Entsorgung werden sowohl die Beseitigung als auch die Verwertung von Abfällen verstanden.
In der Abfallverzeichnis-Verordnung ist festgelegt, welche Abfälle als gefährlich eingestuft werden. Über die Entsorgung dieser Abfälle müssen Nachweise geführt werden.
Zuständigkeit
Ein Verstoß gegen die Pflicht der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung ist eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
Der Bußgeldkatalog kann unter folgendem Link elektronisch abgerufen werden: Bußgeldkatalog - Illegale Abfallablagerung.
Bitte beachten Sie:
Jeder Abfallerzeuger ist für die umweltgerechte Entsorgung seiner Abfälle verantwortlich. Das gilt auch dann, wenn er sich zur Erfüllung seiner Verwertungs- oder Beseitigungspflicht eines Dritten bedient.