Abfallablagerungen
Abfälle dürfen nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt, gelagert oder abgelagert werden. Bitte zeigen Sie illegal abgelagerten Abfall oder Altfahrzeuge bei uns an.
Verfahren bei illegalen Abfallablagerungen
Für die Bearbeitung der Anzeige sind genaue Angaben zu Fundort, Menge und Art der illegalen Ablagerungen erforderlich. Bitte teilen Sie uns nachfolgende Informationen mit oder füllen das dafür vorgesehene Formular Abfallablagerung - Anzeige von illegal abgelagerten Abfällen aus.
- Kontaktdaten
- Lage der illegalen Abfallablagerung (Adresse, Lageplan)
- Art und Menge der illegalen Abfallablagerung (Foto, Skizze)
- Angaben zum Verursacher beziehungsweise Hinweise, die zur Ermittlung des Verursachers beitragen können
Sollten Sie nicht zu allen Punkten eine Aussage treffen können, ist dennoch jede Information für uns sehr hilfreich.
Bitte beachten Sie:
Der Verursacher der illegalen Abfallablagerungen hat gemäß des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro, den Entsorgungskosten sowie den Kosten für das Verwaltungsverfahren zu rechnen.
Der Verursacher der illegalen Abfallablagerungen hat gemäß des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro, den Entsorgungskosten sowie den Kosten für das Verwaltungsverfahren zu rechnen.