FAQs Abfallentsorgung
Sie haben Fragen zum Gebührenbescheid?
Auf unserer Internetseite www.oberhavel.de/abfallgebühren finden Sie unter "Dokumente" einen Mustergebührenbescheid mit den Erläuterungen.
Für Fragen rund um Ihren Gebührenbescheid sind wir auch telefonisch direkt für Sie da: 03301 601-3670.
Bezahlung der Gebühren für die Abfallentsorgung
Zwei Fälligkeiten – kann der Gesamtbetrag trotzdem in einer Summe überwiesen werden?
Ja, aber zur ersten Fälligkeit. Falls Sie dem Landkreis für die Abfallgebühren ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird nach den angegebenen Fälligkeiten abgebucht.
SEPA-Lastschriftmandat
Liegt uns Ihrerseits keine Einzugsermächtigung für die Abfallgebühren vor, befindet sich ein entsprechendes Antragsformular an Ihrem Gebührenbescheid. Damit möchten wir Ihnen mit jedem Gebührenbescheid die Möglichkeit geben, uns rechtzeitig vor der ersten Zahlungsfrist ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
Falls sich nur Ihre Bankverbindung (zum Beispiel durch Wechsel der Bank) geändert hat, können Sie dem Landkreis die neuen Kontodaten sofort und noch vor der ersten Zahlungsfälligkeit mitteilen. Dafür steht Ihnen das Formular online zur Verfügung.
Download SEPA Lastschriftmandat
Berechnung Grundpreis
Mit dem Grundpreis werden unter anderem die Kosten für die Sperrmüllentsorgung, die Entsorgung von Schadstoffen, Pappe, Papier und Kartonagen, die Einsammlung von Elektro-Altgeräten sowie der Weihnachtsbäume gedeckt. Auch die Bereitstellung der Sammelbehälter für Pappe, Papier und Kartonagen finanziert sich aus dem Grundpreis.
Die Höhe des Grundpreises bemisst sich bei Wohngrundstücken nach der Anzahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen. Bei Wochenendgrundstücken nach Anzahl der Grundstücke und bei Kleingartenanlagen pro Kleingarten.
Die Personenzahl hat sich geändert – Was tun?
Bitte teilen Sie uns diese Änderung innerhalb eines Monats nach Eintritt schriftlich mit. Wenn möglich, benutzen Sie dafür unser Formular "Personenveränderungsmitteilung" unter www.oberhavel.de/Abfallentsorgung.
Eine gemeldete Person ist dauerhaft nicht vor Ort.
Wenn sich eine der gemeldeten Personen innerhalb eines Kalenderjahres länger sechs Monate woanders, als auf dem festen Wohnsitz aufhält, kann gemäß § 6 der Abfallgebührensatzung [PDF-Dokument: 541 kB] ein schriftlicher Antrag auf Reduzierung des Grundpreises um die Hälfte gestellt werden. Ein entsprechender Nachweis (zum Beispiel Mietvertrag, Ausbildungsvertrag) ist dem Antrag beizufügen.
Wie wird ein Nebenwohnsitz berechnet?
Der Grundpreis wird nach der Anzahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen erhoben, unabhängig davon, ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt.
Eigentümerwechsel – was muss ich berücksichtigen?
Die Veränderung ist innerhalb eines Monats nach Eintritt schriftlich anzuzeigen. Folgende Angaben sind dabei erforderlich:
- das Kassenzeichen und gegebenenfalls auch die Grundstückslage
- Datum des Nutzen-Lasten-Wechsels zum 1. eines Monats, dieses muss einvernehmlich zwischen den beiden Parteien vereinbart sein (eventuell auszugsweise Kopie aus dem Übergabeprotokoll) mit Unterschrift Käufer und Verkäufer
- weitere Nutzungsart des Grundstücks (Nutzung als Wohn-, Wochenend- oder Erholungsgrundstück, gewerbliche Nutzung)
- Angaben zum Restabfallbehälter - RAB (ob vorhanden; wenn vorhanden, Übermittlung der Behälternummer(n) und des jeweiligen Behältervolumens, bleibt der Behälter auf dem Grundstück oder wechselte er seinen Standort, dann Angabe des neuen Standortes)
- neue Anschrift des bisherigen Eigentümers (wenn bekannt)
- Anschrift des neuen Eigentümers
Für Fragen können Sie uns auch gern Ihre Telefonnummer mitteilen.
Folgende Formulare sollten Sie hierfür vorzugsweise verwenden:
- Eigentümerwechsel Abfallbeseitigung
- Antrag Restabfallbehälter - 120 L, 240 L und 1100 L (falls nicht vor Ort beziehungsweise mitgenommen wurde)
- Antrag auf Bereitstellung eines Sammelbehälters zur Entsorgung von Pappe, Papier und Kartonagen (falls nicht vor Ort) - PPK-Antrag
- Antrag Gelbe Tonne
- SEPA-Lastschriftmandat für die Abfallgebühren (falls die fristgerechte Abbuchung der Abfallgebühren gewünscht ist)
Alle Formulare finden Sie unter www.oberhavel.de/Abfallentsorgung
Vorhaltung von Restabfallbehältern
Es ist stets mindestens ein zugelassener Restabfallbehälter auf dem genutzten Grundstück vorzuhalten. Dies betrifft sowohl Wohn,- Freizeit- und Erholungsgrundstücke, Kleingärten als auch gewerblich genutzte Grundstücke.
Berechnung Grundpreis und Arbeitspreis
Was ist der Grundpreis?
Mit dem Grundpreis werden unter anderem die Kosten für die Sperrmüllentsorgung, die Entsorgung und Bereitstellung von Pappe, Papier und Kartonagen, die Einsammlung von Elektro-Altgeräten, die Entsorgung von Schadstoffen sowie die Sammlung der Weihnachtsbäume gedeckt.
Wie bemisst sich der Grundpreis?
Die Höhe des Grundpreises bemisst sich bei Wohngrundstücken nach der Anzahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen. Bei Freizeit- und Erholungsgrundstücken nach der Anzahl der Grundstücke zum Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenpflicht und bei Kleingartenanlagen pro Kleingarten als Jahresgebühr ungeachtet der tatsächlichen Nutzungsdauer (saisonale Nutzung).
Was ist der Arbeitspreis?
Der Arbeitspreis wird anhand der Anzahl der Behälterentleerungen sowie der Größe des Abfallbehälters errechnet. Bei mehreren Behältern ist die Entleerungszahl pro Behälter ausgewiesen.
Was bedeutet Mindestgebühr?
Die Mindestgebühr bei Wohngrundstücken beträgt mindestens eine Leerung eines 120-Liter-Restabfallbehälters pro gemeldeter Person und Jahr. Ergeben sich im laufenden Kalenderjahr Änderungen in der Bemessungsgrundlage (Anzahl der Personen), erfolgt die Berechnung anteilig und wird auf ganze Entleerungen aufgerundet.
Fragen rund um den Restabfallbehälter
Wann und wie melde ich meinen Restabfallbehälter (RAB) schriftlich an oder um, was muss ich schriftlich anzeigen?
Anmeldung RAB, wenn:
- Sie einen neuen RAB erwerben möchten (die Anmeldung erfolgt mittels Antragsformular Restabfallbehälter mit Transponder - Anmeldung)
- Sie einen (zum Beispiel zusätzlichen) RAB mit Transponder übernommen haben (Angabe der Behälternummer, Datum Standortwechsel, alter Standort/neuer Standort, Behältervolumen)
Standortummeldung RAB, wenn:
- sich der Standort Ihres RAB verändert hat (Angabe Behälternummer, Datum des Standortwechsels, Angabe alter Standort/neuer Standort)
RAB oder Transponder (Chip) defekt, dann:
- wenn Ihr RAB defekt ist und der Transponder aus dem defekten RAB in einen anderen oder neuen RAB umgebaut werden soll (Beantragung mittels Formular Restabfallbehälter mit Transponder - Anmeldung)
Verlustmeldung RAB, wenn
- Ihr RAB vermutlich gestohlen wurde oder abgebrannt ist (zum Beispiel durch Einfüllen noch nicht erloschener Asche oder bei vermuteter Brandstiftung), ist dies schriftlich mittels Formular Restabfallbehälter mit Transponder - Anmeldung anzuzeigen.
* Empfehlung: Den Verlust des Behälters umgehend melden. Bevor Sie sich gleich einen neuen kaufen, empfehlen wir Ihnen, ein paar Tage zu warten. Teilweise werden die Behälter versehentlich entwendet und nach dem Bemerken wieder zurückgestellt.
Wird der Restabfallbehälter geleert, auch wenn noch keine Personen auf diesem Grundstück gemeldet sind?
Ja, wenn der RAB mit einem Transponder (Chip) ausgestattet ist, Grundstück und Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer in unserer Datenbank erfasst sind und der RAB richtig zugeordnet werden kann.
Was, wenn mein Restabfallbehälter nicht vollständig geleert wurde?
In diesem Fall können Sie per E-Mail an abfallbeseitigung@oberhavel.de oder unter der Telefonnummer 03301 601-3670 unter Angabe Ihrer Behälternummer und Anschrift eine Nachleerung beantragen.
Die Nachleerung ist kostenpflichtig, denn jeder Kippvorgang wird als vollständige Entleerung registriert, auch wenn der Behälter nicht vollständig geleert werden konnte. Die Eigentümerin oder der Eigentümer beziehungsweise die Nutzerin oder der Nutzer des Behälters hat gemäß § 21 (2) der Abfallentsorgungssatzung die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen, dass eine vollständige Leerung durch die AWU (auch bei Frost) möglich ist.
Sperrmüll
Wie oft und wann kann die Abholung von Sperrmüll durch die AWU beantragt werden?
Für jedes Wohn-, Erholungs- und Wochenendgrundstück, für Kleingärten und pro Haushalt kann einmal innerhalb eines Kalenderjahres die Abholung von Sperrmüll durch die AWU beantragt werden. Voraussetzung ist, dass für das betreffende Grundstück jährlich der Grundpreis entrichtet wird.
Die Beantragung der Sperrmüllabholung ist auf schnellem Wege online über www.awu-oberhavel.de möglich. Sie können aber auch die Sperrmüllkarte aus dem Abfallkalender ausfüllen und per Post an die AWU senden.
Die Gelbe Tonne
Was ist zu beachten?
Bitte prüfen Sie die Anschrift auf dem Etikett an der Tonne.
Die Gelbe Tonne ist ausschließlich für leere Verkaufsverpackungen vorgesehen. (Es erfolgen Kontrollen, falsch befüllte Tonnen werden von der Leerung ausgeschlossen und müssen nachsortiert werden.)
Weitere Infos zur richtigen Befüllung finden Sie online unter https://www.awu-oberhavel.de/fuer-haushalte/entsorgung/gelbe-tonne/
Leerung der Gelben Tonne
Die Leerung erfolgt 14-täglich. Die genauen Entleerungstermine können Sie dem Tourenplan der AWU oder dem Abfallkalender entnehmen.
Achtung:
Mit Einführung der Gelben Tonne werden keine Gelben Säcke mehr eingesammelt und dürfen auch nicht neben der Tonne zur Abholung bereitgestellt werden.
Beantragung einer Gelben Tonne
Die Beantragung einer Gelben Tonne erfolgt mittels Formular (Antrag Gelbe Tonne).
Woher bekomme ich den Abfallkalender?
Der Abfallkalender 2024 steht Ihnen online zur Verfügung.
Der Abfallkalender ist unter anderem auch in den Kommunen, der Stadtverwaltung, den Bürgerzentren und in der Kreisverwaltung erhältlich.
Die Biotonne
Wann und wie oft wird die Biotonne geleert?
Seit dem 01.07.2020 darf die Biotonne genutzt und zum Entleeren bereitgestellt werden. Die Entleerung wird in der Regel 14-täglich nach einem festen Tourenplan angeboten.
Die Abfuhrtermine sind im Tourenplan unter www.awu-oberhavel.de zu finden und können der AWU-App mit Erinnerungsfunktion entnommen werden.
Ich möchte nun doch eine Biotonne/eine zusätzliche Biotonne/eine größere (240 Liter) Biotonne
Es besteht jederzeit die Möglichkeit, eine Biotonne nachzubestellen beziehungsweise abzumelden. Bitte nutzen Sie dafür das An- und Abmeldeformular Biotonne.