Altlastensanierung
Eine Sanierung von Bodenverunreinigungen kann durch Dekontaminationsmaßnahmen, dass heißt Beseitigung oder Verminderung der Schadstoffe im Boden oder durch Sicherungsmaßnahmen, das bedeutet Verhinderung oder Verminderung der Ausbreitung der Schadstoffe, saniert werden.
Sanierungspflicht
Bei einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast sind der Grundstückseigentümer, der Pächter, der Verursacher und unter Umständen der frühere Eigentümer zur Sanierung verpflichtet, so dass dauerhaft keine Gefahren, erheblichen Nachteile oder erheblichen Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen.
Die Sanierungsverantwortlichkeit unterliegt nicht der Verjährung.
Die Pflicht zur Sanierung kann mittels einer behördlichen Anordnung durchgesetzt werden.