Sprungziele
Inhalt

Bodenverunreinigung

In der Vergangenheit wurde in Betrieben oft unsachgemäß mit umweltgefährdenden Stoffen wie Diesel oder Altöl umgegangen. Diese Grundstücke beispielsweise Tankstellen oder chemische Reinigungen sind deshalb in der Regel bereits im Altlastenkataster als Altlastenverdachtsfläche oder Altlast registriert.

Heute führen der laufende Anlagenbetrieb oder Unfälle zu Bodenverunreinigungen. Die stoffliche Bodenbelastung kann zur Verschmutzung des Grundwassers, zur Gefährdung der Menschen durch Bodenkontakt oder zu einer Aufnahme durch die Pflanzen führen. Es handelt sich dann nicht um Altlasten, sondern um schädliche Bodenveränderungen.

Meldepflicht von Bodenverunreinigungen

Besitzen oder nutzen Sie ein Grundstück, sind Sie Bauherr oder Bauleiter müssen Sie schädliche Bodenverunreinigungen melden. Anhaltspunkte dafür, dass eine schädliche Bodenveränderung vorliegt, können beispielsweise sein:
  • Eindringen von Schadstoffen in den Boden
  • Auffinden von Abfällen oder Tanks
  • Boden mit auffälliger Färbung oder Geruch

Die Bauarbeiten sind dann sofort einzustellen und die untere Bodenschutzbehörde ist zu informieren.

Bitte beachten Sie:
Zuwiderhandlungen gegen die Meldepflicht werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet.