Baumschutz
Baumschutzsatzungen einer Stadt oder Gemeinde
Gemeinde Birkenwerder
Gemeinde Glienicke/Nordbahn
Stadt Gransee
Stadt Hennigsdorf
Stadt Hohen Neuendorf
Gemeinde Löwenberger Land
Gemeinde Mühlenbecker Land
Gemeinde Oberkrämer
Stadt Oranienburg
Gemeinde Schönermark
Gemeinde Sonnenberg
Gemeinde Stechlin
Stadt Velten
Stadt Zehdenick
Bäume außerhalb des Geltungsbereichs einer Baumschutzsatzung
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Ist der Baum ein Naturdenkmal?
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Ist er Teil einer Allee?
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Befindet sich der Baum in einem Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet
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Ist er einem Wald zuzuordnen?
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Befindet er sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplans?
Wichtig ist in jedem Fall die Beachtung der Vegetationszeit.
Antragstellung
Zur Klärung der unterschiedlichen Antragserfordernisse außerhalb des Geltungsbereichs einer gemeindlichen Baumschutzsatzung wenden Sie sich bitte an die untere Naturschutzbehörde.
Zuständig für die Bearbeitung von Fällanträgen ist:
Fachbereich Umwelt und Kreislaufwirtschaft
Sachbearbeiterin Baumschutz
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
- Telefon: 03301 601-3681
- Fax: 03301 601-80225
- E-Mail: E-Mail
Sollte ein Antrag erforderlich sein, beachten Sie bitte dieses Merkblatt.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
§ 17 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz