Biotopschutz
Biotope sind Lebensräume wild lebender Tiere und Pflanzen. Wir alle freuen uns an dem Anblick von Seen mit blühenden Seerosen oder Röhrichten, einem mäandrierenden Bach, frischen Erlenbruchwäldern, Streuobstwiesen, blühenden Heiden und Trockenrasen oder einer Feuchtwiese mit Knabenkraut oder Kuckuckslichtnelken. Dies sind nur einige der besonderen und teils selten gewordenen Biotope in Brandenburg. Wegen ihrer Seltenheit oder Gefährdung sind bestimmte Biotope gemäß Bundesnaturschutzgesetz und Brandenburgischem Naturschutzgesetz besonders geschützt. Erhebliche Beeinträchtigungen oder Maßnahmen, die zur Zerstörung dieser Biotope führen, sind unzulässig.
Antragstellung
Wenn nach Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde Ausnahmegenehmigungen oder Befreiungen von den Verboten im Rahmen Biotopschutzes beantragt werden müssen, ist ein formloser schriftlicher Antrag zu stellen. Bitte beachten Sie das Merkblatt Biotopschutz.
Gebühren
Eine Gebühr wird gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg entsprechend des Arbeitsaufwandes für den Bescheid erhoben.
Rechtliche Grundlagen
- § 30 Bundesnaturschutzgesetz
- § 18 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz