Bootsstege
Die Errichtung von Bootsstegen erfordert eine Genehmigung der unteren Wasserbehörde. Stellen Sie dort den Antrag, dann wird die untere Naturschutzbehörde automatisch beteiligt. Diese prüft dann, ob von dem Bau betroffen sind:
- besonders geschützte Arten,
- geschützte Biotope,
- Natur- oder Landschaftsschutzgebiete oder
- Fauna-Flora-Habitat-Gebiete.
Antragstellung
Um im Vorfeld zu klären, ob Ihr Antrag naturschutzrechtlich genehmigungsfähig ist, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit der regional zuständigen Kontaktperson der unteren Naturschutzbehörde in Verbindung.
Darüber hinaus wenden Sie sich bitte an die untere Wasserbehörde.
Darüber hinaus wenden Sie sich bitte an die untere Wasserbehörde.