Naturschutzbeirat
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Fehlentwicklungen in Natur und Landschaft entgegenwirken
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Absichten des Naturschutzes der Öffentlichkeit vermitteln
Rechtsgrundlage:
§ 35 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz
Entscheidungen und Maßnahmen unter Beteiligung des Naturschutzbeirates
Was regelmäßig als wichtige Entscheidung und Maßnahme anzusehen ist, wird in Punkt 2.3 des Naturschutzbeiräte-Erlasses geregelt (siehe nebenstehender Link). Darüber hinaus entscheidet die untere Naturschutzbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Maßstäbe dieses Erlasses, ob eine Beteiligung des Naturschutzbeirats erforderlich ist.
Mitglieder
- Claudia Trampisch (Vorsitzende)
- Dr. Stefan Kaden (Stellvertreter)
- Matthias Anders
- Stephan Gierke
- André Grützmann
- Dr. Jesco Jores
- Barbara Neeb-Bruckner
Sitzungen und Termine
Bei der Konstituierung des neuen Naturschutzbeirates am 04.08.2020 wurde eine neue Geschäftsordnung diskutiert, aber noch nicht abschließend behandelt.
Die nächste Sitzung des Naturschutzbeirats ist am
12.11.2024 18.00 Uhr
10.12.2024 18.00 Uhr