Naturschutzgebiete
Naturschutzgebiete dienen der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Sie stehen aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit unter Schutz.
Welche Handlungen in diesen Gebieten zulässig sind und welche nicht, ist in den Schutzgebietsverordnungen geregelt. Die meisten Naturschutzgebiete in Oberhavel sind auch als Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH) Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“.
Welche Handlungen in diesen Gebieten zulässig sind und welche nicht, ist in den Schutzgebietsverordnungen geregelt. Die meisten Naturschutzgebiete in Oberhavel sind auch als Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH) Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“.
Rechtsgrundlage
§§ 22 und 23 Bundesnaturschutzgesetz
§§ 8-13 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz
§§ 8-13 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz