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Untere Wasserbehörde

Als untere Wasserbehörde übernimmt der Landkreis die Aufgabe, im Rahmen der Wasserbewirtschaftung und des Gewässerschutzes den Vollzug des Wasserrechtes durchzusetzen. Gewässer sind sowohl das Grundwasser als auch Oberflächengewässer (Seen, Flüsse, Gräben).

Die nachhaltige Bewirtschaftung des vorhandenen Wassers hinsichtlich Menge und Güte, um Beeinträchtigungen zu vermeiden oder künftige Nutzungsmöglichkeiten zu erhalten wird durch das Wasserrecht geregelt. Zu beachten sind die unterschiedlichen Verfahren; Erlaubnis-, Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren. So ist für die Benutzungen der Gewässer (wie Einleitungen oder Entnahmen), das Aufstauen von Fließgewässern und das Absenken des Grundwasserstandes bei Baumaßnahmen eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Für bauliche Maßnahmen wird eine wasserrechtliche Genehmigung benötigt. Für andere Maßnahmen ist ein Anzeigeverfahren durchzuführen.

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