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Bauten in, an, unter und über Gewässern

Zu den entsprechenden genehmigungspflichtigen Anlagen zählen beispielsweise
  • Bootsstege
  • Düker
  • Durchlässe und
  • Gewässerkreuzungen.
Auch Anlagen in der Nähe von Gewässern (zum Beispiel Spundwände, Carports, Häuser, Wege, Straßen, Pumpwerke, Leitungen und so weiter) zählen zu den genehmigungspflichtigen Anlagen. Die wasserrechtliche Genehmigung schließt alle weiteren für das Vorhaben nach Landesrecht und nach dem Bundesnaturschutzrecht erforderlichen öffentlich-rechtlichen Zulassungen ein.

Detailzeichnungen zu verschiedenen Anlagen zum Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung stehen Ihnen als Muster zur Verfügung. Sie können die zu Ihrer Anlage dazugehörige Detailzeichnung wählen. Drucken Sie diese bitte aus, um die Bemaßung per Hand (leserlich und in Druckschrift) einzutragen.