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Wärmepumpen

Die Errichtung von Erdwärmesondenanlagen sowie von Wasser-Wasser-Wärmepumpenanlagen ist erlaubnispflichtig.

Die Errichtung von Erdwärmekollektorenanlagen ist grundsätzlich anzeigepflichtig.

Die Antragsunterlagen sind, bei bestehenden Gebäuden, bei der unteren Wasserbehörde mindestens einen Monat vor Beginn der Maßnahme einzureichen. Wenn ein Gebäude neu errichtet wird, sind die Antragsunterlagen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens bei der zuständigen Bauordnungsbehörde mit einzureichen.

Die Verfahren erfolgen durch Antragsstellung. Sie finden die entsprechenden Formulare unter Dokumente.

Das durchführende Bohrunternehmen für die Errichtung von Erdwärmesondenanlagen muss die Zertifizierung nach dem Regelwerk DVGW W 120-2 nachweisen.

Einen Überblick über die Bodenverhältnisse am Standort kann den hydrogeologischen Karten (HYK-Karten) des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) entnommen werden. Entsprechende Links finden Sie rechts unter Externe Links.