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Kommunalaufsicht

Die Rechtsaufsicht in Selbstverwaltungsangelegenheiten führt der Landrat als allgemeine untere Landesbehörde über die kreisangehörigen amtsfreien 8 Städte und 6 Gemeinden, ein Amt mit einer amtsangehörigen Stadt und 4 Gemeinden sowie die 4 Zweckverbände, die ihren Sitz im Landkreis Oberhavel haben.

Der Kommunalaufsicht obliegt die allgemeine, finanzielle und personelle Rechtsaufsicht. Sie hat in dieser Eigenschaft sicherzustellen, dass die Verwaltung der Gemeinden im Einklang mit den Gesetzen erfolgt. Das kommunalaufsichtliche Prüfungsrecht beschränkt sich dabei auf die Feststellung allgemeiner und grundsätzlicher Rechtsfehler. Die Kommunalaufsicht ist Ansprechpartner und Berater für die Verwaltungen und die Gemeindevertretungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten. Die Aufsichtsbehörde darf nur im öffentlichen Interesse eingreifen, nicht jedoch ausschließlich mit dem Ziel, einer Privatperson zu ihren Recht zu verhelfen, wenn diese ihre Rechte im Wege eines verwaltungs- oder zivilgerichtlichen Verfahrens geltend machen kann.

Die Kommunalaufsicht über den Landkreis führt das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (dort zuständig ist die Abteilung 3, Kommunalangelegenheiten).