Stabsbereich Kommunalaufsicht, Kreistag, Wahlen
Der Stabsbereich Kommunalaufsicht, Kreistag, Wahlen ist in erster Linie Schnittstelle zwischen Politik und Verwaltung.
Kommunalaufsicht
Der Kommunalaufsicht obliegt die allgemeine, finanzielle und personelle Rechtsaufsicht. Sie hat in dieser Eigenschaft sicherzustellen, dass die Verwaltung der Gemeinden im Einklang mit den Gesetzen erfolgt. Die Aufsicht besteht somit in Selbstverwaltungsangelegenheiten und beschränkt sich dabei auf die Feststellung allgemeiner und grundsätzlicher Rechtsfehler.
Kreistag
Der Bereich Kreistag ist die Organisationseinheit der Kreisverwaltung für die Kreistagsangelegenheiten. Das Team führt alle Beschlussvorlagen zu den Sitzungen für den Kreistag und für die Ausschüsse zusammen und stellt sie allen Beteiligten zur Verfügung. Es bereitet zudem alle Sitzungen vor und nach und ist Kontaktstelle für die Abgeordneten des Kreistages.
Wahlen
Zu anstehenden Wahlen wie Kommunal- oder Landratswahl wird jeweils eine Kreiswahlleitung durch den Kreistag auf Vorschlag des Landrats bestellt.