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Datum: 24.01.2025

Bundestagswahl: Informationen des Kreiswahlleiters

Hinweis zur Briefwahl anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar

Am 23.02.2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Kreiswahlleiter Patrick Repke weist angesichts dessen darauf hin, dass der Zeitraum für die Briefwahl aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen verkürzt ist. „Daher ist es wichtig, dass Wählerinnen und Wähler, sofern sie die Möglichkeit der Briefwahl nutzen möchten, ihre Briefwahlunterlagen frühzeitig beantragen, ausfüllen und zurücksenden“, rät Repke.


Eine weibliche Hand schiebt einen Wahlschein in einer Wahlurne.

© Damir/stock.adobe.com


Wichtige Termine zur Briefwahl:

    • Beantragung der Briefwahlunterlagen: Briefwahlunterlagen können bei dem jeweils zuständigen Wahlamt des eigenen Wohnortes beantragt werden. Wählerinnen und Wähler können dafür die auf ihrer Wahlbenachrichtigung angegebenen Informationen oder die Online-Angebote der jeweiligen Kommunen nutzen.
    • Versand der Briefwahlunterlagen: Bei frühzeitiger Beantragung werden die Unterlagen voraussichtlich bis zum 10.02.2025 versandt und sollten innerhalb weniger Tage per Post zugestellt sein.
    • Rücksendung der Wahlbriefe: Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, dem 23.02.2025, um 18.00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle eingegangen sein. Die Deutsche Post empfiehlt, die Wahlbriefe bis spätestens Donnerstag, 20.02.2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens einzuwerfen oder in einer Postfiliale abzugeben, um eine fristgerechte Zustellung sicherzustellen.

Alternative Abgabeoptionen:

    • Direkte Abgabe: Um mögliche Verzögerungen im Postversand zu vermeiden, können Wahlbriefe auch direkt bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle abgeben oder in deren Hausbriefkasten eingeworfen werden.
    • Persönliche Stimmabgabe im Wahlamt: Außerdem gibt es die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt abzuholen und direkt vor Ort zu wählen. So können beide Postwege eingespart werden.
    • Wahl im Wahllokal trotz Briefwahl: Sollten Wählerinnen und Wähler sich trotz beantragter Briefwahl entscheiden, am Wahltag im Wahllokal zu wählen, bringen sie bitte ihren Wahlschein und einen Lichtbildausweis mit. Gut zu wissen: Mit einem beantragten Wahlschein kann in jedem beliebigen Wahlraum des eigenen Wahlkreises gewählt werden.

Am Freitag, 24.01.2025 hat der Kreiswahlausschuss folgende Kandidatinnen und Kandidaten im Wahlkreis 58 (Oberhavel – Havelland II) zugelassen:

    • SPD: Ariane Fäscher
    • CDU: Uwe Feiler
    • AfD: Andreas Galau
    • Die Linke: Annabell Rattmann
    • GRÜNE/BÜNDNIS 90: Linda Weiß
    • FDP: Ralf Tiedemann
    • Die PARTEI: Corinna Mettler
    • FREIE WÄHLER: Dr. Stefanie Gebauer

Die Zulassung eines Kreiswahlvorschlags einer Partei erfolgt vorbehaltlich unter der Bedingung, dass die Landesliste der einreichenden Partei im Landeswahlausschuss zugelassen wird.

Bei Fragen zur Briefwahl oder zu den Öffnungszeiten des eigenen Wahlamts stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Stadt oder Gemeinde gerne zur Verfügung.